Essen. Wer in NRW ein Eigenheim oder Grundstück in einem der mehr als 400 Wasserschutzgebiete hat, muss die private Abwasserleitung bis Ende 2015 auf Dichtheit überprüfen lassen. Die Kosten dafür können hoch werden. Denn eine Sanierung kann bis zu einige tausend Euro kosten.

Freud und Leid liegen beim Thema „Kanal-TÜV“ nah beisammen. Wer ein Eigenheim oder Grundstück in einem der mehr als 400 Wasserschutzgebiete hat, muss die private Abwasserleitung – je nach Alter der Anlage – bis Ende 2015 oder 2020 auf Dichtheit überprüfen. Das regelt eine neue Rechtsverordnung, die der Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen hat. Der Großteil der Wohngebäude in NRW liegt jedoch außerhalb der Schutzgebiete.

Und die Eigentümer dieser Häuser kommen – anders als das im vergangenen Jahr noch aussah – nun wohl doch um die Überprüfung herum, die nicht nur mehrere hundert Euro kosten kann, sondern nicht selten auch eine Sanierung von einigen tausend Euro nach sich zieht.

Korrektur der strengeren Regelungen nun möglich

Die Verordnung gibt den Kommunen nun die Möglichkeit zu einer Korrektur der bisher oft strengeren Regelungen. Allerdings besteht durchaus auch die Gefahr, dass in manchen Städten eine zusätzliche Satzung beschlossen wird, die weit über die grundsätzlichen Regelungen der neuen Verordnung hinausgeht.

Die Eigentümer-Verbände im Land sind dementsprechend froh über die Verbesserung für viele, aber Haus & Grund Rheinland hätte sich beispielsweise ausdrücklich gewünscht, dass die Prüfpflicht erst dann beschlossen wird, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis dafür vorliegt, dass defekte private Kanäle das Grundwasser überhaupt schädigen. Und das bezweifelt der Verband mit Blick auf die laut Landesumweltamt sehr gute Wasserqualität in Nordrhein-Westfalen.

Die erste Prüffrist läuft bereits Ende 2015 aus

Zeit zu warten, bis in fünf Jahren die Ergebnisse eines Monitoring-Programms zur Frage der möglichen Schädigung vorliegen, haben die Betroffenen in den Schutzgebieten jedoch oftmals nicht. Denn die erste Prüffrist läuft bereits Ende 2015 aus. Sie betrifft Kanäle, die vor 1965 errichtet wurden. Und wer nicht rechtzeitig tätig wird, läuft Gefahr, dass die Termine der Fachfirmen mit Näherrücken der Frist rar werden (und damit eventuell die Preise auch höher).

Bis Ende 2020 ist Zeit für die erste Überprüfung der neueren Leitungen. Die Überprüfung kann entweder durch Befahren mit einer Spezialkamera durchgeführt werden oder durch eine – allerdings weniger schonende – Druckprüfung.

Bagatellschäden von Sanierungspflicht ausgenommen

Werden dabei Schäden festgestellt, kommt es darauf an, wie schwer diese sind. Gravierende Probleme müssen kurzfristig behoben werden. Bei mittleren Schäden ist zehn Jahre Zeit für die Behebung. Und Bagatellschäden sind von der Sanierungspflicht sogar gänzlich ausgenommen. „Und Kommunen erhalten mit der Verordnung nun einen weiten Ermessensspielraum, um Härtefälle zu vermeiden“, sagt Professor Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland.

Kritisch sieht er nicht nur die Einführung der Prüfpflicht ohne wissenschaftlichen Beleg, sondern auch die Regelung für neu ausgewiesene Schutzgebiete. Dort muss eine Überprüfung nun binnen sieben Jahren durchgeführt werden. Dadurch – so die Befürchtung der Eigentümerschützer – besteht die Gefahr, dass der Kanal-TÜV in manchen Kommunen durch die Hintertür doch noch für alle Eigentümer eingeführt wird.