Oberhausen. Der Verband Wohneigentum begrüßt, dass die Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Kanalanschlüsse vom Tisch ist. In Oberhausen hatten einige unseriöse Firmen die Verwirrung um die Prüfung ausgenutzt und Haushalte mit unnötigen Kosten überzogen. Das sei nun endgültig vom Tisch.
Das Aus für den Kanal-TÜV durch den Stadtrat Mitte Juli ist für einige Oberhausener Hausbesitzer offenbar zu spät gekommen: Sie fielen auf schwarze Schafe herein, die die Verwirrung um die Pflicht zur Überprüfung privater Kanalanschlüsse ausgenutzt haben.
„Die unsichere Rechtslage hat leider unseriöse Unternehmen auf den Plan gerufen“, so Horst Tiefenbach, Vorsitzender des Verbands Wohneigentum in Oberhausen. Durch Haustürgeschäfte seien einige Haus- und Grundbesitzer mit überhöhten Kosten belastet worden. Für Tiefenbach, der auch stellvertretender NRW-Landesverbands-Vorsitzender ist, ist dies „eine Folge von unüberlegten und voreilig beschlossenen Entscheidungen auf Landes- und Kommunalebene“.
Eigentümer fürchten Kosten
Der Verband begrüßt deshalb die Aussetzung der Dichtheitssatzung in Oberhausen. „Nach jahrelangem Für und Wider zum Thema Prüfungspflicht der privaten Abwasserleitungen und zahlreichen Info-Veranstaltungen im Kreisverband Oberhausen mit der WBO“, seien Oberhausener Grundeigentümer nach dem neuesten Ratsbeschluss von der Prüfungspflicht befreit, so Tiefenbach. Die reine Dichtheitsprüfung hätte Kosten von bis zu 450 Euro verursacht, meint er. Für den Fall einer Sanierung befürchteten Eigentümer zudem, dass die Kosten in die Tausende gehen könnten.
„Seit vier bis fünf Jahren haben wir das Thema auf jeder Versammlung als Tagesordnungspunkt gehabt. Jetzt ist es glücklicherweise vom Tisch“, zeigt sich Tiefenbach erleichtert. Dem Ratsbeschluss zufolge ist die Dichtigkeitsprüfung künftig nur noch in solchen Fällen notwendig, in denen sich ein Kanalanschluss als undicht erweist oder wenn der Hauptkanal an der Straße erneuert wird.
Tiefenbachs Einschätzung nach hätten die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO), die über zwei entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge im Wert von 250.000 Euro verfügten, auch im Privatbereich Kanalanschlüsse gerne überprüft. „Das wäre eine tolle Auslastung für die WBO gewesen.“
Kritische Einwände
Nun sei eine Dichtheitsprüfung nur dann verpflichtend, wenn ein konkreter Anlass vorliege oder das fragliche Grundstück in einem Trinkwasserschutzgebiet liege. „Das ist bei uns aber nicht der Fall.“
Kritische Einwände des Verbandes Wohneigentum an die Landesregierung und Kommune hätten unter anderem sicherlich „zu diesem erfreulichen Ergebnis“ beigetragen, glaubt der Kreisvorsitzende.