Oberhausen.

Die Dichtheitsprüfung des eigenen Kanalanschlusses ist für Hauseigentümer in Oberhausen nur noch in bestimmten Fällen Pflicht.

Ursprünglich hatte die Stadt einen Zeitplan aufgestellt, nach dem die Anschlüsse straßenweise bis zum Jahr 2023 geprüft und gegebenfalls erneuert werden mussten.

Viele Eigentümer in der Stadt rechneten daher bereits mit hohen Kosten von mehr als 10 000 Euro, die sie für die Sanierung ihrer alten Rohre auf der Strecke vom Heim bis zum städtischen Abwasserkanal zahlen müssen. Doch dann überließ das Land die Regelung zur Dichtheitsprüfung Kommunen, wie Oberhausen, die nicht in Wasserschutzgebieten liegen, selbst.

So stimmte der städtische Umweltausschuss am Donnerstag einem Beschluss für den Rat zu, der am 15. Juli diese Satzung mit der Prüfpflicht bis 2023 wieder aufheben soll. „Wir waren mit der ersten Satzung im Dezember zu schnell. Mit der Aufhebung der Satzung sind wir jetzt dem geänderten Landtagsbeschluss gefolgt“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Heiko Blumenthal.

Demnach ist die Dichtigkeitsprüfung alsbald nur noch in solchen Fällen notwendig, wenn sich ein Kanalanschluss als undicht erweist oder wenn der Hauptkanal an der Straße erneuert wird.