Berlin. Durch das Sepa-Zahlungssystem werden Lastschriften ab dem 1. Februar 2014 EU-weit vereinheitlicht. Die bisher bestehenden Verfahren werden dann ungültig. Damit Vermieter Mieteinnahmen auch nach dem Stichtag problemlos erhalten, müssen sie einiges beachten.
Für Lastschriften gelten ab dem 1. Februar 2014 neue Regelungen. Das betrifft vor allem Vermieter. Sie müssen dafür sorgen, dass die Lastschriften ihrer Mieter ab dem Stichtag den in der ganzen EU einheitlichen Standards der SEPA (Single Euro Payments Area) entsprechen. Darauf weist der Verbraucherschutzvereins Wohnen im Eigentum hin.
Dafür müssen sie bei der Deutschen Bundesbank eine Identifikationsnummer für Gläubiger beantragen. Denn ohne diese Nummer können sie nach dem Stichtag keine Lastschrift mehr einreichen. Außerdem müssen die Eigentümer den Mietern jeweils eine Mandatsreferenznummer zuweisen und diese über den Wechsel auf das Zahlungssystem schriftlich informieren. (dpa)