Herne. . Zum 1. Februar 2014 startet der einheitliche europäische Zahlungsverkehr. Die Umstellung macht Mühe. Herner Unternehmen und Vereine müssen Systeme umstellen und Briefbögen oder Visitenkarten ändern. Die Sparkasse mahnt: Wer nicht rechtzeitig handelt, bekommt Probleme.
Betroffen sind von dieser Umstellung alle: Wenn zum 1. Februar 2014 der einheitliche europäische Zahlungsverkehr eingeführt wird, müssen sowohl Privatleute als auch Unternehmen und Vereine Überweisungen und Lastschriften von Eurobeträgen nach dem sogenannten SEPA-Verfahren vornehmen.
Für Privatkunden einer Bank ändert sich durch die Umstellung kaum etwas. Die größte Neuerung: Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl müssen sie die internationale Bankkontonummer IBAN und in einigen Fällen die internationale Bankleitzahl BIC nutzen.
Anders sieht es bei Unternehmen und Vereinen aus. „Wenn sie nicht rechtzeitig handeln, stehen die Räder still“, mahnt Dirk Plötzke, Leiter des Vorstandssekretariats der Herner Sparkasse. So würden beispielsweise Mitgliedsbeiträge über Lastschriftverfahren nicht eingezogen, Gehaltszahlungen nicht überwiesen. Gerade für die ehrenamtlich tätigen Kassierer der Vereine ist der Arbeitsaufwand hoch. Deshalb sei es wichtig, sich rechtzeitig zu kümmern.
Diesen Hinweis nimmt der Baukauer Turnclub (BTC) sehr ernst. Petra Herrmann-Kopp, Vorsitzende des größten Herner Sportvereins, sagt: „Schon seit Anfang des Jahres sind wir mit der Umstellung beschäftigt.“ So habe der Leiter Finanzen des BTC bereits Beratungsgespräche der Herner Sparkasse wahrgenommen und ein Seminar der Sparkasse Bochum besucht.
Wie es in der Herner Vereinslandschaft insgesamt aussieht, ist schwer zu sagen. „Manchmal habe ich den Eindruck, das ist noch gar nicht überall richtig angekommen“, sagt Jürgen Cokelc, Vorsitzender des Stadtsportbundes. „Unsere Vereine handeln ja autonom, die Kassierer übernehmen die Verantwortung, dass es klappt.“
Informationen für Mitglieder
Zu den Schritten, die die Vereine unternehmen müssen, gehört laut Plötzke die Änderung der Lastschriftmandate. Sie ersetzten die alten Einzugsermächtigungen. „Dazu ist es erforderlich, eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank zu beantragen“, erklärt der Banker. Bestehende Einzugsermächtigungen verlieren ihre Gültigkeit in der Regel nicht. Der Verein muss seine Mitglieder aber rechtzeitig vor dem ersten SEPA-Einzug informieren.
„Auch das haben wir schon gemacht“, sagt BTC-Vorsitzende Herrmann-Kopp. „Beim Beitragseinzug im August gab’s eine offizielle Information im Abbuchungstext auf dem Kontoauszug.“ Sie spricht von einem Riesenaufwand. „Es ist ja nicht mit der Umstellung des Mitgliederverwaltungssystems getan. Briefpapier, Visitenkarten, Internet – alles muss überarbeitet werden, weil wir BIC und IBAN angeben müssen.“ Trotzdem ist Herrmann-Kopp zuversichtlich: „Wenn man sich früh genug kümmert, sollte es kein Problem sein. Aber kümmern muss man sich eben.“