Duisburg.

100.000 Briefe an Bürger, ebenso viele Rückantworten, über 150.000 Euro Kosten – viele WAZ-Leser haben den Kopf geschüttelt wegen des Aufwandes, den die Stadt wegen der Umstellung auf das SEPA-Zahlungsverfahren treibt.

Andere Institutionen würden nur eine Information schicken, das reiche auch, war der Tenor der Einwände. Michael Günther, SEPA-Experte der Sparkasse: „Die Stadt geht einen rechtlich sehr korrekten Weg.“ Der empfehle sich, wenn die Original-Einzugsermächtigungen der Bürger nicht mehr vorlägen.

Lastschrifteinzugsverfahren seit 1979 praktiziert

Genau das ist der Fall, teilte die Stadt am Freitag mit: „Das Lastschrifteinzugsverfahren wird seit 1979 praktiziert. Im Verlauf der technischen Entwicklung wurden aus verwaltungsökonomischen Gründen die erteilten Lastschrifteinzugsermächtigungen ab 2002 digitalisiert gespeichert.“ Liege der Stadt die Ermächtigung in Papierform nicht mehr vor, „ist der Schuldner berechtigt, diese bis zu 13 Monaten nach Abbuchung zu widerrufen“. Folge: erhebliche Zahlungsausfälle.

Was die Mahngebühren angeht, wird darauf hingewiesen, dass diese nur bei verschuldeter Zahlungsverspätung anfallen.