München. Der Verein Wohnen im Eigentum rät: Bei Eigentümerversammlungen sollte es vermieden werden, dem Verwalter eine Vollmacht auszustellen, falls man als Eigentümer nicht selbst hingehen kann oder möchte. Ein Grund ist, dass ein Verwalter sich von seinen eigenen Interessen leiten lassen könnte.
Eigentümer erteilen oft dem Verwalter einer Immobilie eine Vollmacht, wenn sie für die Eigentümerversammlung eine weite Anreise vermeiden wollen. Das ist nach Einschätzung des Vereins Wohnen im Eigentum keine gute Idee. Denn damit verhindern die von der Versammlung fernbleibenden Eigentümer eine effektive Kontrolle der Verwaltung. Besser sei es, einen anderen Eigentümer oder einen Beirat zu bevollmächtigen.
Sonst könne es sein, dass der Verwalter in bestimmten Fragen zu seinen eigenen Gunsten abstimmt. Eigentümer können in ihrer Vollmacht aber auch Weisungen erteilen, wofür oder wogegen in ihrem Namen gestimmt werden soll.
Wer als entfernt wohnender Eigentümer keinen Kontakt zu anderen Wohnungsbesitzern in der Immobilie hat, sollte Kontakt zu ihnen suchen, rät der Verein. Informationen dazu bekommt man über den Verwalter, bei dem eine Liste mit den Daten der Inhaber liegt. Weigert sich der Verwalter, sie herauszugeben, sollten Eigentümer skeptisch werden. (dpa/tmn)