Berlin. Leben mehrere Mieter zusammen in einer Wohngemeinschaft, dürfen sie selber über einen Mitbewohnerwechsel entscheiden. Denn anders als bei einer Ehe oder Lebensgemeinschaft ist das Mietverhältnis nicht auf Dauer angelegt. So muss der Vermieter einem Mieterwechsel zustimmen.

Hat ein Vermieter eine Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, muss er einen Mieterwechsel akzeptieren. Denn anders als bei einer Ehe oder Lebensgemeinschaft sei dieses Mietverhältnis in der Regel nicht auf Dauer angelegt. Daher müsse der Vermieter seine Erlaubnis erteilen. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 377/12), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem verhandelten Fall war eine 280 Quadratmeter große Wohnung mit acht Zimmern an vier Mieter vermietet worden. Die Mieter wurden offiziell als Wohngemeinschaft betrachtet. Im Laufe der Zeit wechselte der Eigentümer des Hauses. Die Mieter wollten nach diesem Wechsel zwei Mitglieder der Wohngemeinschaft austauschen. Der neue Vermieter wollte das nicht akzeptieren.

Wohngemeinschaft bedeutet auch Mieterwechsel

Das Gericht gab allerdings den Mietern Recht: Bei Wohngemeinschaften sei ein Wechsel der Vertragsparteien von vornherein vereinbart. Daher könne der Vermieter nicht verlangen, dass die Mieter nachweisen, dass sie ein berechtigtes Interesse an den neuen Mitbewohnern haben. (dpa)