Bonn. Auf Eigentümerversammlungen können mit einfacher Mehrheit kostenträchtige Entscheidungen beschlossen werden. Daher sollten Wohnungseigentümer ihr Stimmrecht auf den jährlichen Versammlungen wahrnehmen oder sich nach der Versammlung aktiv über deren Verlauf informieren.
Wohnungseigentümer sollten ihr Stimmrecht auf der jährlichen Eigentümerversammlung wahrnehmen. Bleiben sie weg oder stellen dem Verwalter eine Blankovollmacht aus, könne dies teuer werden, warnt Sandra Weeger-Elsner vom Verein Wohnen im Eigentum. Der Grund: Die Eigentümerversammlung entscheidet über Sanierungen und Modernisierungen. Die Kosten müssen alle zahlen, egal ob sie mitgestimmt haben oder nicht.
Schutz für den Eigentümer
Über eine Instandhaltung oder Instandsetzung könne die Versammlung mit einfacher Mehrheit entscheiden, erklärt Weeger-Elsner. Sie sei beschlussfähig bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Eigentumsanteile. Das heißt: Etwas mehr als ein Viertel der Stimmen kann den Ausschlag geben.
Das Wohnungseigentumsgesetz biete den Eigentümern aber Schutz: Die Versammlung dürfe nur über Punkte abstimmen, die in der Einladung genannt wurden. Jeder Eigentümer könne also sehen, wo seine Stimme wichtig ist, und entscheiden, ob er an der Versammlung teilnimmt. Er kann stattdessen ihm bekannte Miteigentümer, Beiräte oder auch den Verwalter für die Abstimmung schriftlich bevollmächtigen und dazu in der Vollmacht konkrete Anweisungen erteilen.
Kosenträchtige Entscheidungen sind anfechtbar
Falls auf der Versammlung kostenträchtige Entscheidungen getroffen wurden, die die Einladung nicht angekündigt hat, kann jeder Eigentümer diese gerichtlich anfechten. Das Problem: Dafür hat er nur einen Monat Zeit.
Diese Frist läuft ab Beschlussfassung, auch wenn dem Eigentümer noch kein Protokoll oder andere Informationen über den Ablauf der Versammlung vorliegen. Sandra Weeger-Elsner: "Es ist also wichtig, sich nach der Versammlung aktiv über deren Verlauf und die gefassten Beschlüsse zu informieren." (dpa/tmn)