Berlin. . Wenn nach einem Unwetter ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt, haftet nicht unbedingt der Besitzer. Der Baumbesitzer muss nur dann für Schäden aufkommen, wenn der Baum schon zuvor Schäden aufwies, morsch oder anderweitig ungesund war. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin.
Stürzt ein Baum bei einem Unwetter auf das Grundstück des Nachbarn, muss der Besitzer nicht unbedingt für Schäden bezahlen. Denn war es ein gesunder Baum und hat der Besitzer ihn regelmäßig auf Schäden kontrolliert, handele es sich hier um einen Fall von höherer Gewalt, erläutert Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Dann muss die Versicherung des Nachbarn den Schaden übernehmen.
Der Baumbesitzer ist allerdings haftbar, wenn der Baum morsch, krank oder schwach war. "Es gibt kein höchstrichterliches Urteil", sagt die Referentin für Immobilienrecht. "Aber die Rechtsprechung geht davon aus, dass man Bäume zweimal im Jahr, einmal mit Laub und einmal ohne, kontrollieren muss." Drohen Äste abzubrechen oder ist das Wurzelwerk nicht mehr tragfähig, muss der Besitzer handeln - und einem Schaden durch einen Sturm oder ein Unwetter so verbeugen.
Im Notfall den Nachbarn sofort verständigen
Fällt ein Baum bei einem Gewitter auf das Grundstück, sollte man direkt den Nachbarn verständigen. Ist der nicht da, kümmere man sich am besten darum, dass die Schäden nicht noch größer werden. "Durch ein Loch im Dach kann es ja hineinregnen", nennt Storm ein Beispiel. Aber sie rät, in solchen Fällen die Polizei einzuschalten. "Denn es handelt sich um fremdes Eigentum und man könnte mir Hausfriedensbruch vorwerfen." Außerdem müsse entweder die eigene Haftpflichtversicherung verständigt werden oder der Nachbar seine Gebäudeversicherung kontaktieren. (dpa)