Hamburg. . Viele Versicherungen zahlen für Schäden, die durch stürmisches Wetter und Überschwemmungen anfallen. Damit keine unnötigen Komplikationen entstehen, sollten Geschädigte einige Dinge beachten, wenn sie ihren Anspruch auf Schadenersatz geltendmachen.
Vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer und demolierte Autos - Sturm und Tauwetter haben in Deutschland viel Schaden angerichtet. Damit Betroffene nicht auf den Kosten sitzenbleiben, sollten sie einige Punkte beachten. Ein Überblick.
Versicherungsschutz prüfen: Die Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt nicht immer für Schäden durch Grund-, Hochwasser oder Witterungsniederschläge auf, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Der Schaden werde nur ersetzt, wenn der Versicherungsschutz auch sogenannte Elementarschäden umfasst.
Schriftliche Schadensmeldung per Einschreiben
Sturmschäden seien in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgesichert - ein Sturm gilt aber erst ab Windstärke acht als solcher. Den Nachweis müsse der Kunde erbringen. Hierfür könne er sich der Daten der Wetterämter oder des Deutschen Wetterdienstes bedienen.
Schäden am Auto seien nur mitversichert, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Diese sei grundsätzlich auch Bestandteil der Vollkaskoversicherung. Autobesitzer, die nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, gingen hingegen leer aus.
Versicherung informieren: Schäden müssten Betroffene unmittelbar der Versicherung melden, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Wer den Schaden schriftlich melde, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein tun. Wer von einem Vermittler betreut werde, sollte auch diesen unverzüglich informieren.
Folgeschäden sind nicht abgedeckt
Beschädigte Gegenstände sollten zum Schadensnachweis aufbewahrt werden. Ist dies nicht möglich, werden sie am besten fotografiert oder gefilmt. Ist das Gebäude beschädigt, sollten die Nachbarn außerdem als Zeugen ein Protokoll anfertigen.
Weitere Schäden vermeiden: Versicherungsnehmer seien verpflichtet, Folgeschäden zu vermeiden, erklärt der BdV. Das bedeutet: Zerbrochene Fenster etwa müssten abgedichtet werden, damit es nicht hineinregnet. Und nass gewordene Gegenstände wie ein wertvoller Schrank im Keller müssen möglichst in Sicherheit gebracht werden, damit sich der Schaden nicht vergrößert. Denn für solche Folgeschäden komme die Versicherung in der Regel nicht auf. (dpa)