Mainz. Mit Hagel ist nicht zu spaßen. Bei einem Sommergewitter macht er oft einiges kaputt, und die Reparatur kostet dann ein paar große Scheine. Damit die Versicherung einspringt, müssen alle Schäden so gut wie möglich dokumentiert werden.

Starke Sommergewitter können am Haus und Auto großen Schaden anrichten - vor allem, wenn es hagelt. Betroffene sollten aber nicht sofort nach dem Sturm mit dem Aufräumen beginnen. Denn zerbrochene Glasscheiben und demolierte Gegenstände müssen für die Versicherung dokumentiert werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Beschädigte Gegenstände am Haus werden zum Schadensnachweis am besten aufbewahrt. Ist das nicht möglich, werden sie fotografiert oder gefilmt. Ist das Haus beschädigt, sollten die Nachbarn außerdem als Zeugen ein Protokoll anfertigen. Der Liste werden Einkaufsbelege der beschädigten Gegenstände beigelegt. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten Hausbesitzer das Protokoll aus dem Gedächtnis ergänzen. Hilfreich ist dann, zumindest den Anschaffungszeitpunkt und den ungefähren Neupreis anzugeben. Von den Papieren sollten Betroffene vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen.

Elementarschadensklausel muss separat abgeschlossen werden

Bersten Scheiben durch Hagel oder im Wind, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig - wobei Sturmschäden nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert sind. Für weitere Schäden - fällt etwa ein abgeknickter Baum auf das Hausdach oder gehen Gartenmöbel zu Bruch - kommt die Hausratversicherung auf. Eine Elementarschadensklausel in den Verträgen gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden.

Hagel- und Sturmschäden am Auto sind nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) mitversichert, wenn mindestens eine Teilkaskoversicherung besteht. Haben Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung, gehen sie leer aus. Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt hat ein solcher Schaden nicht. (dpa)