Essen. Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude sollten aufhorchen - ab Ende Oktober treten einige Änderungen in Kraft, die sie betreffen werden. Insbesondere setzt die Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zukünftig auf zinsgünstige Darlehen statt auf Zuschüsse.
In einem historischen Gebäude zu wohnen hat durchaus Charme und bietet manche Vorzüge. Doch wenn Sanierungen nötig sind, müssen scharfe Auflagen beachtet werden. Das Land NRW gewährt dazu eine Denkmalförderung. In dieser Hinsicht gibt es zum Stichtag 1. Oktober 2013 einige Änderungen. Statt Zuschüssen liegt der Fokus künftig auf zinsgünstigen Darlehen.
Rund 60 Millionen Euro jährlich können künftig von Eigentümern aufgenommen werden. Damit sollen sechs Millionen Euro Zuschüsse per anno ersetzt werden. Bei den Darlehen können künftig mit einer langen Tilgungsfrist die Gesamtkosten des Umbaus für die Förderung zugrunde gelegt werden.
Erweiterter Umfang
„Auf diese Weise kann beispielsweise ein Eigentümer eines Denkmals die Darlehensförderung nicht nur für die denkmalgerechte Erneuerung seiner Fenster, sondern sogar für seinen gesamten Umbau beantragen“, betont NRW-Bauminister Michael Groschek, Minister. Aufgeteilt ist die Förderung auf zwei neue Programme:
- Das Darlehensprogramm im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes (Volumen: 20 Millionen Euro) für selbst genutztes Wohneigentum. Aufgrund der günstigen Zinskonditionen zeigen Modellrechnungen, dass der Wegfall des Zuschusses durch einen geringeren Finanzierungsaufwand in den meisten Fällen vollständig ausgeglichen wird.
- Das neues Darlehensprogramm der NRW.BANK für gewerblich oder kulturell genutzte sowie religiöse Baudenkmäler (Volumen: 40 Millionen Euro): Auch bei gewerblich oder kulturell genutztem Eigentum werden sich Antragsteller hierbei in den meisten Fällen gegenüber der bisherigen Zuschussförderung besser stellen.