Berlin. Radfahrer dürfen ihre Drahtesel nicht auf PKW-Stellenplätzen abstellen und auch im Hausflur dürfen Räder nur ausnahmsweise geparkt werden. Was Sie beim Abstellen ihres Fahrrads sonst noch beachten sollten, erfahren Sie hier.
Mieter dürfen Pkw-Stellplätze nicht einfach zum Abstellen ihrer Fahrräder nutzen. Denn laut öffentlichem Recht sind die Parkplätze Autos vorbehalten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin.
Hat auf einer Stellfläche - ob in der Tiefgarage oder im Hof - kein Auto mehr Platz, weil dort zu viele Räder stehen, muss der Vermieter die Mieter darauf hinweisen. Im schlimmsten Fall kann die Kommune verlangen, dass die Fahrräder vom Pkw-Stellplatz entfernt werden.
Mieter können ihre Fahrräder im Hof abstellen
Grundsätzlich können Mieter ihre Fahrräder im Hof abstellen. Das gilt auch, wenn Vermieter dort keine Fahrradständer installiert haben. Allerdings dürfen die Wege nicht zugestellt werden. Wenn es Fahrradstellplätze gibt, dürfen diese auch ohne explizite Vereinbarung im Mietvertrag von allen Bewohnern genutzt werden.
Sollte kein Abstellplatz vorhanden sein, können Mieter ihre Fahrräder auch im eigenen Keller oder in der Wohnung aufbewahren. Im Hausflur dürfen Räder nur ausnahmsweise geparkt werden, wenn es dort genügend Platz gibt und kein Keller vorhanden ist. Andere Mieter dürfen nicht behindert werden. (dpa)