Berlin. Wäschetrocknen in der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt. Dies erklärte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Selbst, wenn ein Trockenraum zur Verfügung steht, dürfen Mieter die Wäsche in der Wohnung trocknen. Allerdings gibt es hierbei einige Dinge zu beachten.
Mieter können ihre frisch gewaschene Wäsche in der Wohnung trocknen. Das gilt auch, wenn ein Trockenraum zur Verfügung steht, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Allerdings muss der Mieter darauf achten, dass durch das Wäschetrocknen keine Feuchtigkeitsschäden entstehen und die Wohnung entsprechend gelüftet wird. Anderenfalls haftet er für die Schäden.
Der Mieter darf auch einen eigenen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen. Dies gilt selbst dann, wenn vom Vermieter ein Gemeinschafts-Wäschetrockner zur Verfügung gestellt wird. Allerdings ist der Mieter zu einer sachgemäßen Installation des Gerätes verpflichtet. Der Vermieter kann die Nutzung selbstaufgestellter Wäschetrockner vertraglich auf die Zeiten außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten beschränken.
Vermieter muss Zugang zu Trockenräumen und Wäschetrocknern ermöglichen
Wenn sich der Vermieter vertraglich verpflichtet hat, Trockenräume oder Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen, muss er dem Mieter auch den Zugang hierzu ermöglichen. Sollte eine vom Vermieter bereitgestellte Gemeinschaftsmaschine ausfallen, trägt dieser auch die Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz des Gerätes. (dpa)