Essen. Laut einer Studie ist das Gros der Haus- und Wohnungsbesitzer mit Handwerkern sowohl bei Beratung als auch der Arbeitsqualität zufrieden. An der Rechnung scheiden sich dann aber die Geister.
Heimwerken ist schön und gut, aber es gibt auch Arbeiten in Heim und Garten, die besser von einem Fachbetrieb erledigt werden. Mehr als jeder Zweite beschäftigt hin und wieder Handwerker. Das hat eine Studie des Immobilienportals immowelt.de ergeben. 80 Prozent der Auftraggeber sind demnach zufrieden mit der geleisteten Arbeit.
Sehr gut schneiden die Handwerker bei der Beratung ab. Stolze 87 Prozent der Kunden, die sich Hilfe bei der Auswahl von Materialien oder Farben holten, fühlten sich von diesem gut beraten. Auch die Arbeitsqualität (82 Prozent) und die Vollständigkeit der Ausführung (81 Prozent) sorgten für überdurchschnittlich hohe Zufriedenheit. Leichte Defizite haben einige Betriebe scheinbar jedoch mit der Zuverlässigkeit beim Einhalten von Terminen. Aber auch die bescheinigen noch 70 Prozent der Kunden den Handwerkern. Zufrieden mit der Erreichbarkeit (beispielsweise per Telefon oder E-Mail) waren 79 Prozent, zufrieden mit dem Einhalten von Absprachen 78 Prozent.
Steuerlich geltend machen
An der Rechnung scheiden sich die Geister. Aber nur sieben Prozent der Befragten hatten ernsthaft etwas auszusetzen an der zuletzt gezahlten Handwerkerleistung: Vier Prozent empfanden sie als übertrieben, drei Prozent beklagten, es sei sogar falsch abgerechnet worden. 30 Prozent bezeichneten die Abrechnung als zwar korrekt, aber teuer. Mehr als jeder Zweite (57 Prozent) empfand sie als angemessen. Und fünf Prozent waren sogar überrascht, dass sie weniger zahlen mussten als gedacht.
Immer noch nicht jedem bekannt ist die Möglichkeit, einen Teil des Handwerkerlohns steuerlich geltend zu machen. Von den Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten können jährlich 20 Prozent der Arbeitskosten (auch Maschinenmieten/Fahrtkosten, aber nicht Materialkosten) aus solchen haushaltsnahen Handwerkerleistungen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Die Ermäßigung beträgt höchstens 1200 Euro.