Bottrop. . Wenn Handwerker in die Wohnhäuser kommen, bedeutet das für die Bewohner Stress. Doch sie müssen sich nicht alles gefallen lassen. Rechtsanwalt Sutha Krishnapillai-Overhoff vom Mieterbund Rhein-Ruhr weiß, was wie Mieter und Vermieter miteinander klar kommen.
Überall in der Stadt werden Wohnhäuser saniert. Sie werden gedämmt, auf den neuesten Stand gebracht, alles mit dem Ziel, Energie einzusparen. Mieter, die während dieser Zeit in den Häusern wohnen, haben sich an die WAZ gewandt und von Problemen mit Arbeitern erzählt, von Terminen, die nicht eingehalten werden, von zu kurzfristigen Ankündigungen, wer zu welchem Zeitpunkt in die Wohnung oder den Keller muss. Kurz: von massiven Einschränkungen während der Bauphase. Die WAZ erklärt, was Mieter dulden müssen und wie Sanierungsphasen für Mieter und Vermieter so stressfrei wie möglich verlaufen.
Wie muss die Wohnungsgesellschaft die Sanierung ankündigen?
„In einer Ankündigung zur Modernisierung muss der Vermieter drei Monate vorher Dauer und Umfang der Arbeiten erläutern.“ Ganz wichtig sei es, erklärt Rechtsanwalt Sutha Krishnapillai-Overhoff vom Mieterbund Rhein-Ruhr, dass darin auch die voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeführt seine. „Und zwar aufgeschlüsselt nach Kosten für Instandsetzung und Kosten für Modernisierung. Denn nur letztere dürfen nachher in Teilen auf die Miete aufgeschlagen werden.“
Die Handwerker kündigen sich an und wollen zu einem bestimmten Zeitpunkt in die Wohnung. Muss der Mieter anwesend sein?
Nein. Wichtig ist nur, dass die Arbeiter in die Wohnung kommen. Ein Mieter, der sich an die WAZ gewandt hat, erzählt seine Erfahrungen. „Wir haben uns abgesprochen, so dass immer jemand da war, um die Türen zu öffnen.“ Das rät auch der Experte vom Mieterbund. In funktionierenden Hausgemeinschaften sei das möglich. „Aber durch die hohe Fluktuation in den Mietshäusern gibt es nicht mehr viele solcher Hausgemeinschaften.“
An wen kann sich der Mieter wenden, wenn er mit den Arbeiten nicht zufrieden ist.
Ansprechpartner ist immer der Vermieter, denn nur mit dem hat der Vermieter einen Vertrag. „Der Vermieter beauftragt die Firmen, an ihn wendet sich der Mieter bei Reklamationen. Dann müssen die Firma und der Vermieter sich einigen“, sagt Krishnapillai-Overhoff.
Nicht eingehaltene Fristen - für viele Mieter ein Ärgernis. Was ist noch zulässig?
Das Problem bei solchen Maßnahmen ist, dass verschiedene Gewerke und Firmen auf einer Baustelle arbeiten. Die Abstimmung kann schwierig sein. Damit müssten Mieter rechnen, sagt der Rechtsanwalt. „Es geht nach Treu und Glauben, das heißt, ein jeder muss auf die Belange des anderen Vertragspartners Rücksicht nehmen. Wenn ein Vermieter die Arbeiten nicht erkennbar verzögert, müssen Mieter solche Verschiebungen in Kauf nehmen.“
Müssen Mieter alles für die Arbeiten vorbereiten, also etwa Keller und Zimmer ausräumen?
Klare Antwort des Experten: „Die Mieter haben lediglich eine Duldungspflicht.“ Das heiße aber nicht, dass sie selbst Hand anlegen müssten oder das ältere Hausbewohner Helfer organisieren müssen, die beispielsweise den Keller ausräumen. „Viele Menschen wollen nicht, dass fremde Leute ihre Sachen transportieren und anfassen. Deshalb kümmern sie sich lieber selbst darum. Sie müssen es aber nicht.“ Sie könnten diese Arbeiten auch dem Vermieter überlassen. Gleiches gelte für die Reinigung nach den Renovierungsarbeiten.