Düsseldorf. Bieten Restaurants in NRW Mehrwegverpackungen „to go“ an? Die Verbraucherzentrale hat Stichproben genommen, die Ergebnisse sind ernüchternd.
Ein halbes Jahr nach der Einführung der Mehrwegpflicht in der Gastronomie lässt die Umsetzung nach Stichproben der Verbraucherzentrale NRW noch viel zu wünschen übrig. „Die gesetzliche Neuregelung für die Take-away-Gastronomie sollte dazu beitragen, die Flut an Einwegmüll einzudämmen. Doch Mehrwegangebote führen weiterhin ein Schattendasein“, fasste der Verbraucherzentralen-Vorstand Wolfgang Schuldzinski am Mittwoch das Ergebnis eines Marktchecks der Verbraucherschützer zusammen.
Die Verbraucherzentrale hatte im Juni in 19 NRW-Städten in insgesamt 418 Restaurants, Imbissen, Bäckereien und Filialen der Systemgastronomie das Mehrwegangebot unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse unseres Marktchecks sind enttäuschend“, sagte Schuldzinski. Angebots- und Informationspflichten würden oft nicht eingehalten. Dazu auch:
Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie: Stichproben der Verbraucherzentrale NRW ernüchtert
Insgesamt 173 der aufgesuchten Geschäfte seien augenscheinlich größer als 80 Quadratmeter gewesen und damit gesetzlich dazu verpflichtet, ihrer Kundschaft Gerichte und Getränke „to go“ in Mehrwegbehältnissen anzubieten. Tatsächlich habe aber nicht einmal die Hälfte - insgesamt 85 Betriebe - Mehrwegverpackungen zur Verfügung gestellt. Lediglich 50 von ihnen hätten auf einem Schild oder Aushang auf dieses Angebot hingewiesen. Dazu auch: Mehrweg-Pflicht wird in NRW nicht kontrolliert
„Gut sechs Monate nach Einführung setzen Gastro-Betriebe die Mehrwegangebotspflicht zu wenig oder schlecht um“, sagte Schuldzinski. Damit verstießen sie nicht nur gegen eine gesetzliche Regelung, sondern ließen auch die Chance ungenutzt, sich mit einem nachhaltigen Angebot zu profilieren.
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Positiv vermerken die Verbraucherschützer, dass immerhin ein Drittel der 143 besuchten kleineren Imbisse, Restaurants oder Bäckereien ein Mehrwegsystem vorhielt, obwohl sie dazu nicht durch das Verpackungsgesetz verpflichtet wären. Allerdings fand sich auch hier nur bei 24 Betrieben ein entsprechendes Hinweisschild, das die Kundschaft über die vorhandenen Einweg-Alternativen aufklärte. (dpa)
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