Düsseldorf. Das Finanzministerium will offenbar das Ehegattensplitting verbessern. Unter anderem ist laut Medienberichten die Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs geplant. Der Gesetzentwurf mit dieser und weiteren Neuregelungen soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Das Bundesfinanzministerium will mehr Steuergerechtigkeit zwischen Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern schaffen, die beide berufstätig sind. "Wir werden für berufstätige Eheleute und Lebenspartner das Verfahren beim Lohnsteuerabzug vereinfachen", sagte ein Ministeriumssprecher der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe). Für die Partner soll es demnach künftig attraktiver werden, den Steuervorteil des Ehegattensplittings gerechter aufzuteilen.
Schon seit 2010 können sich Eheleute für die "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" entscheiden, um durch das sogenannte "Faktorverfahren" des Finanzamtes eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern zu ermöglichen. Bislang muss das Verfahren aber jedes Jahr neu beantragt werden. "Künftig soll dieser Antrag für zwei Jahre gelten", sagte der Sprecher.
Bündel von Steuervereinfachungen soll im Sommer kommen
Eine weitere Änderung bei der "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" könnte demnach wie folgt aussehen: Wer nur 20 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, soll in Zukunft auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen und nicht mehr 50 Prozent, wie es in der Steuerklasse V der Fall wäre.
Die Neuregelung wolle das Finanzministerium in einem Gesetzentwurf mit weiteren Steuervereinfachungen bündeln und voraussichtlich noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen. (AFP)