Berlin. Die Grünen haben der Bundesregierung vorgeworfen, die steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften auf dem Verwaltungsweg hintergehen zu wollen. Mehrere Grünen-Politiker kritisierten einen vom Bundesfinanzministerium versandten Anwendungserlass. Das Ministerium wies die Vorwürfe zurück.
Die komplette steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen liefert weiter Konfliktstoff: Während die Grünen Tricksereien wittern, will das Bundesfinanzministerium laut "Spiegel" alle Vorschriften des Steuerrechts, die bislang nur Eheleute begünstigen, auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften übertragen.
Nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts war dieser Schritt bei der Einkommensteuer, etwa beim Ehegattensplitting oder der Erbschaftsteuer, schon vollzogen worden. Die Ministeriums- Experten seien in knapp 20 weiteren Bestimmungen fündig geworden, schreibt der "Spiegel". So sollen homosexuelle Lebenspartner künftig auch bei der steuerlichen Förderung der Riester-Rente so behandelt werden wie heterosexuelle Ehepaare. Und überall dort, wo im Gesetz Ehepaare vorkommen, wird dies künftig um die Formulierung "oder Lebenspartner" ergänzt. Ein Gesetzentwurf könne laut Ministerium kurzfristig vorgelegt werden.
Vorwürfe entbehren laut Ministerium "jeder Grundlage"
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte am Samstag indes berichtet, die Regierung verweigere schwulen und lesbischen Lebenspartnern durch Verwaltungstricks weiterhin die volle steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren. Dies ergebe sich aus einem sogenannten Anwendungserlass des Finanzministeriums, der jetzt an die Bundesländer verschickt worden und ab sofort gültig sei, schrieb das Blatt. Demnach dürften sich homosexuelle Paare zwar künftig gemeinsam zur Steuer veranlagen lassen und Vorteile wie das Ehegattensplitting nutzen, sollen aber beispielsweise keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten.
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Das Ressort von Wolfgang Schäuble (CDU) wies diese von den Grünen getragenen Vorwürfe am Samstag zurück - sie entbehrten "jeder Grundlage". Ein Sprecher erklärte: "Die Bundesregierung hat die gesetzgeberische Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur steuerlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft unverzüglich nach dem Urteil auf den Weg gebracht. Der Deutsche Bundestag hat die Änderung des Einkommensteuergesetzes am 27.06.2013 beschlossen. Mit dem geänderten Erlass zur Abgabenordnung wird wie mit den Ländern abgestimmt die Gesetzgebung ergänzt."
Volker Beck spricht von "Respektlosigkeit vor Lesben und Schwulen"
Gleichgeschlechtliche Partner würden im steuerrechtlichen Sinne weiterhin nicht als "Angehörige" gelten, schrieb die "Süddeutsche Zeitung". Sie würden damit schlechter behandelt als etwa die Verlobte eines Mannes oder der Bruder einer Ehefrau.
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Die Grünen-Steuerexpertin Lisa Paus sagte der Zeitung, mit dem Anwendungserlass würden einzelne schizophrene Gesetzesvorschriften sogar noch verschärft. So gälten Lebenspartner einerseits weiterhin als nicht verwandt. Andererseits könne der eine Partner künftig in Haftung genommen werden, wenn sich der andere steuerrechtlich etwas Gravierendes zuschulden kommen lasse. Notwendig sei "eine gesetzliche Regelung, die klarstellt, dass es keine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft gibt".
Der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, kritisierte am Samstag: "Diskriminieren soweit es irgendwie geht, das ist die Haltung, die aus diesem Erlass spricht. Dieser Vorgang ist ein Akt der Respektlosigkeit vor Lesben und Schwulen und eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes." (dpa/afp)