Berlin. Die von der Koalition geplanten Steuervereinfachungen sollen deutsche Steuerzahler um 600 Millionen Euro entlasten. Für spätestens 2012 ist geplant, die Maßnahmen in Kraft treten zu lassen. Eine Übersicht.

Die von der Koalition geplanten Steuervereinfachungen sollen deutsche Steuerzahler um 600 Millionen Euro entlasten. Für spätestens 2012 ist geplant, die Maßnahmen in Kraft treten zu lassen. Eine Übersicht.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag für die Werbungskosten soll rückwirkend für 2011 um 80 Euro steigen, Steuerformulare sollen kürzer, verständlicher und computertauglicher werden. Das sind zwei wesentliche Punkte der von der Regierung geplanten Steuervereinfachungen, über deren Umsetzung sich die Koalition nach wochenlangem Streit verständigt hat. Die Maßnahmen sollen die Steuerzahler um etwa 600 Millionen Euro entlasten - größtenteils ab 2011, zum Teil aber auch erst ab 2012.

ARBEITNEHMER-PAUSCHBETRAG: Beruflich bedingte Ausgaben - die sogenannten Werbungskosten - müssen nicht unbedingt mit Belegen nachgewiesen werden. Jeder Arbeitnehmer kann stattdessen auch eine pauschale Summe von der Steuer absetzen. Dieser Pauschbetrag soll von 920 Euro auf 1000 Euro steigen. Für 2011 soll dies nun für das komplette Jahr mit der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden, haushaltstechnisch aber erst 2012 wirksam werden.

KINDERBETREUUNG: Bisher waren Kinderbetreuungskosten entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben - je nachdem, ob beide Elternteile arbeiten gingen. Künftig sollen die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben sein, komplizierte Nachweise entfallen. Die „Anlage Kind“ der Steuererklärung soll außerdem eine Seite kürzer werden.

KINDERGELD: Eltern erwachsener Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, sollen ab 2012 Kindergeld - oder die entsprechenden Freibeträge - unabhängig vom Einkommen der Kinder erhalten. Bisher wird das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.

PENDLERPAUSCHALE: Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig würde der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belegesammeln entfallen.

ABGELTUNGSTEUER: Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge von der Bank an den Fiskus gezahlt und sollen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. Wer aber etwa außergewöhnliche Belastungen oder Spenden absetzen will, muss die Kapitalerträge bislang immer noch angeben. Dies soll künftig nicht mehr nötig sein.

VERANLAGUNGSARTEN: Bisher können sich Ehepaare auf sieben verschiedene Arten zur Steuer veranlagen lassen. Künftig würde es nur noch vier Varianten geben. Das wären dann die Standardfälle der Zusammen- und Getrenntveranlagung sowie zwei Spezialfälle nach dem Tod eines Ehegatten sowie für getrennte, aber noch nicht geschiedene Ehepaare.

GEBÜHREN: Bisher waren für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen - also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamts - teils hohe Gebühren fällig. Künftig sollen bei allen Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, keine Gebühren mehr erhoben werden.

ZWEI-JAHRES-STEUERERKLÄRUNG: Es soll möglich sein, die Steuererklärung wahlweise nur alle zwei Jahre zu machen. Die jährliche Abgabe bleibt aber möglich. Zudem soll bis 2013 jeder Steuerzahler eine vorausgefüllte Steuererklärung im Internet abrufen und dann bearbeiten können. Insgesamt sollen die Formulare für die Steuererklärung verständlicher werden. Der Vereinfachung dient auch 2012 die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. (afp)