Essen. . Bei der Vermittlung einer Wohnung mussten Mieter bis dato die Maklerprovision übernehmen. Das ist nun anders. Aber es gibt weiter Kosten-Fallstricke.

Die Wohnung steht seit mehreren Monate zur Vermietung: 3,5 Zimmer, "lichtdurchflutet" und in der Mülheimer City. Kosten: 550 Euro Kaltmiete pro Monat. Bis zuletzt war stets auch der Posten "Makler-Courtage" in der Übersicht auf Immobilienportalen. Seit diesem Monat ist das "Bestellerprinzip" bei der Wohnungsvermittlung Gesetz. Wer den Makler beauftragt, muss ihn bezahlen - und das soll möglichst der Vermieter tun. Doch Mieterschützer warnen vor Tricks.

"Wir rechnen damit, dass Makler oder Vermieter versuchen zu tricksen", sagt Aichard Hoffmann vom Mieterverein Bochum. Sein Rat: "Wohnungsinteressenten sollten aufpassen, dass sie nicht etwa einen Vermittlungsauftrag untergejubelt bekommen". Auch über die Nebenkostenabrechnung oder über überhöhte Abstandszahlungen für Wohnungsinventar könnte versucht werden, die Courtage-Kosten auf Mieter abzuwälzen.

Viele Makler halten sich bei Provision wohl weiterhin an Mieter

Zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer dürfen Wohnungsmakler Mietern nach Vertragsabschluss für ihre Tätigkeit berechnen. Geld, das seriöse Vermittler als angemessen ansehen, weil die Vermittlung von Wohnungen "viel Zeit und Aufwand" koste: "Es gibt Wohnungen, da haben wir bis zu 50 Besichtigungen, ohne dass es zu einem Abschluss kommt und ohne, dass wir die Kosten dafür ersetzt bekommen", berichtet etwa eine Maklerin aus Essen. Immobilien-Makler jedoch ist kein Ausbildungsberuf, ein Gewerbeschein reicht aus, es gebe nicht wenige "schwarze Schafe" in der Branche, das habe das Image von Maklern nachhaltig geschädigt.

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Dass Mietern nun verstärkt die Kosten der Courtage erspart bleiben? Viele Wohnungseigentümer würden sich mit dem Gedanken schwer anfreunden, ist unter Immobilien-Maklern zu hören: "Wenn ein Mieter die Courtage nicht zahlen kann, dann ist das nicht mein Mieter", sei eine häufig zu hörende Vermieter-Haltung. Für Makler bringe das "Bestellerprinzip" deshalb "mehr Bürokratie". Weil sie sich in punkto Courtage weiterhin an den potentiellen Mieter halten würden und ihm nun also mehr zu erklären hätten.

So läuft das jetzt bei der Wohnungssuche mit dem Makler

Das neue Gesetz ist umstritten. Grund: Makler sollen nur dann Anspruch auf Provision durch den Mieter haben, wenn ihr Wohnungsangebot "ausschließlich" diesem Kunden gilt. Lehnt der ab und wird dieselbe Wohnung auch anderen Kunden vorgeschlagen, soll bei Vertragsabschluss dafür keine Provision berechnet werden dürfen. Makler sehen das als Behinderung ihrer Berufsausübung. Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht sind eingereicht.

Unterdessen listet der Mieterverein Bochum Beispiel-Situationen auf, wie das jetzt aus Sicht von Wohnungssuchenden "mit dem Makler läuft". Eine Wohnungsannonce führt zu einem Maklerbüro; ein Mieter sieht ein Angebot im Schaufenster eines Maklers; ein Mieter beauftragt eine Maklerin und diese "zieht sofort ein paar passende Angebote heraus, von denen sie bereits Kenntnis hat oder mit deren Vermittlung sie schon früher vom Vermieter beauftragt worden ist". Die Antwort des Mietervereins auf alle drei Situationen ist gleich: "Der Mieter muss nichts für die Makler-Tätigkeit bezahlen".

Bei der eingangs erwähnten Wohnung in Mülheim gibt sich der Makler bei Anfrage mieterfreundlich: "Die Provision zahlt der Vermieter", sagt er. Merkwürdig ist nur: mindestens zwei verschiedene Makler scheinen diese Wohnung aktuell in ihrem Angebot zu haben.