Berlin. Künftig soll der Vermieter den Makler zahlen. Die Maklerbranche kritisiert dieses Bestellerprinzip. Manch einer will das Gesetz trickreich umgehen.

Wer bestellt, der zahlt. Diese Regel soll in diesem Jahr auch auf dem Wohnungsmarkt gelten. Wer einen Makler engagiert, muss diesen auch bezahlen, verspricht das „Gesetz zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“. Bei Mietverhältnissen wird also der zur Kasse gebeten, der tatsächlich auch den Makler eingestellt hat. Und das ist meist der Vermieter, der seine Wohnung an einen potentiellen Mieter bringen will.

Das sei nur gerecht, so die Sprecherin des Deutschen Mieterverbunds in Nordrhein-Westfalen (DMB). „Das ist das System der freien Marktwirtschaft. Wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen.“ Die bisherige Praxis, dass der Mieter dem Makler eine Courtage von maximal 2,38 Monatskaltmieten zahlt, soll also ab diesem Jahr der Vergangenheit angehören.

Doch die Maklerlobby kritisiert die Pläne des Gesetzgebers. Ein Bestellerprinzip sei gut, aber es gebe Bedenken gegen Details in der Ausformulierung des Gesetzesentwurfs, so Joerg Utecht vom Immobilienverband Deutschland (IVD).

Makler wollen Gesetz aufweichen

Anlass des Protestes ist das Wort „ausschließlich“ im Gesetzesentwurf. Demnach soll nur dann der Mieter eine Provision zahlen, wenn der Makler ausschließlich für diesen eine Wohnung gesucht und gefunden hat. Lehnt der Mieter die Wohnung aber ab, hat der Makler ein Problem. Er darf für diese Wohnung dann keine Courtage mehr von einem anderen Interessenten einkassieren, denn die Wohnung hat er nicht exklusiv für diesen gesucht. Sie war bereits in seinem Bestand. "Das ist kein Bestellerprinzip. Der Bezahlende ist immer der Hausbesitzer", so Utecht.

Weiterhin sei das geplante Gesetz ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. Utecht äußert verfassungsrechtliche Bedenken am Entwurf. Würde „ausschließlich“ in dem Entwurf nicht gestrichen, würde der Immobilienverband auch den Weg nach Karlsruhe gehen. Also vor das Bundesverfassungsgericht.

Dazu wird es aber wohl nicht kommen. Die Maklerlobby in Berlin arbeitet erfolgreich, bestätigt auch der Sprecher des IVD. Er rechnet damit, dass der Gesetzestext im Sinne der Makler verändert werden wird. In Kraft treten wird es dann aber wohl erst „frühestens im zweiten Quartal. Vor der Sommerpause. Das ist realistisch.“

Die Tricks der Makler

Doch der Mieterverbund warnt davor, dass Gesetz aufzuweichen. Die Änderung eines Wortlauts könnte Ausflüchte ermöglichen. Und tatsächlich haben Makler schon Tricks parat, wie sie ein abgeschwächtes Gesetz umgehen können. Das deckte das ARD-Magazin „Panorama“ auf. Ein Reporter gab sich als Vermieter aus und machte einen Termin bei dem Hamburger Maklerbüro Haferkamp Immobilien. Der Makler versprach: Alles bleibt wie es ist. In den Toplagen würde weiterhin der Mieter die „Zeche zahlen“.

Möglich würde das mit einem „Maklernetz“. Dort melden sich Mieter an und inserieren Suchanzeigen für Wohnungen. Der Vermieter richtet eine Homepage ein, die im Netz nur schwer zu finden ist, und inseriert darüber seine Wohnung. Finden kann diese nur der Makler, der Vermieter hat ihm vorher die Adresse genannt. Den Wohnungssuchenden präsentiert der Makler dann eine passende Wohnung. Die Courtage zahlen muss letztendlich der Mieter, denn er ist ja der Besteller und hat eine Wohnung gesucht.

Das Maklerbüro Haferkamp ist Mitglied beim Immobilienverband. Dieser distanziert sich aber von dem Unternehmen: „Solche schwarzen Schafe und ihre seltsamen Betriebspraktiken sind imageschädigend. Das ist unglücklich“, so Utecht.

Vermieter wälzen Kosten auf Mieter ab

Aber nicht nur die Makler können in Zukunft bei der Provision tricksen, sondern auch der Vermieter hat ein Schlupfloch. Er kann die Kosten der Maklerprovision auf seinen Mieter abschieben: „Die Gefahr besteht, dass es über die Nebenkosten abgewälzt wird“, so Gottschalk. Die Sprecherin des DMB vermutet auch, dass in Zukunft immer mehr Vermieter ihre Wohnung ohne Makler vermitteln würden.

Die Gefahr, dass dann Maklerbüros in wirtschaftliche Bedrängnis geraten könnten, bestehe, so der IVD. Allerdings hätten sich die meisten nicht nur auf Mietobjekte spezialisiert, sondern hätten ein umfangreiches Portfolio. Utecht prophezeit aber, dass in den nächsten Jahren das Bestellerprinzip auch für Kaufimmobilien gelten wird. Das sei dann problematischer für die Makler.

Einig sind sich Mieter- und Immobilienverband, dass das eigentliche Ziel der Politik ein anderes sein sollte – nämlich die Wohnungsknappheit in Städten wie Hamburg oder München zu beenden. Daran könne aber auch nicht das Bestellerprinzip etwas ändern.