Moers/Essen. . Der Blitzmarathon sorgt für verstärkte Geschwindigkeitskontrollen in NRW. Natürlich sollte man stets vorsichtig fahren. Umso größer der Ärger, wenn man trotzdem geblitzt wird. Manchmal kann dann der Weg zum Anwalt ratsam sein.

Bin ich etwa geblitzt worden? Manche Autofahrer werden sich mit dieser Frage in nächster Zeit quälen. Beim Blitzmarathon kontrolliert die Polizei am Donnerstag, 18. September, die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer.

So manchem vermeintlichen Raser könnte der Blitzmarathon in diesem Jahr den Herbsturlaub vermiesen - dann genau dann könnte der Bußgeldbescheid im Briefkasten landen. Aber die Behörden können sich auch mehr Zeit lassen: Spätestens Mitte Dezember muss der Bußgeldbescheid vom September-Blitzmarathon in der Post sein. Nach drei Monaten ist eine Tempoüberschreitung gewöhnlich 'verjährt', sagt Bertil Eric Jakobson, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Moers. Allerdings kann die Frist in bestimmten Fällen länger sein, etwa wenn der Bescheid an eine Firma mit mehreren Fahrzeugen geht, ohne dass der Temposünder in der Anschrift benannt sei. Für einen Einspruch bleiben nach Erhalt des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit.

Führerschein weg? Ein Stundenkilometer kann entscheiden

Die rechtliche Regelung bei Geschwindigkeitsvergehen ist strikt - es kommt mitunter auf einen Stundenkilometer an. Beispiel: Wer ein einem Pkw mit 75 Km/h innerorts in einem Tempo-50-Bereich erwischt wird, kommt mit 80 Euro Bußgeld davon und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei Tempo 76 sind 100 Euro fällig und es fallen drei Punkte an. Bis Tempo 80 gilt das ebenfalls. Bei Tempo 81 erhöht sich die Buße auf 160 Euro und es droht ein einmonatiges Fahrverbot - nachzulesen ist das im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" auf Seite 380.

In einem solchen Fall könnte sich der Rat eines Anwalts lohnen - meint Bertil Eric Jakobson. "Vor Gericht kommt es immer gut an, wenn man in Flensburg punktefrei ist", erklärt Jakobson. Jeder Punkt auf dem Konto gelte als "Voreintragung" und erhöhe spätere Strafauflagen, falls man erneut auffällt.

Messfehler oder Wartungsfehler? Akteneinsicht verlangen 

Zwischen 20 Euro und 680 Euro kann es kosten, wenn man auf öffentlichen Straßen schneller als erlaubt unterwegs ist - und erwischt wird, egal ob Blitzmarathon oder normale Kontrollen. Herrscht dichter Regen oder Nebel, sinken die Kilometer-Schwellen für Punkte und Führerscheinentzug und steigt das fällige Bußgeld. Zwischen 500 und 600 Euro sollte man für den Anwalt veranschlagen, so sieht es das Vergütungsgesetz vor, sagt Verkehrsrechtsexperte Bertil Eric Jakobson. Im Einzelfall kann aber auch mehr Honorar fällig werden.

Notwendig ist ein Anwalt dann, wenn man Akteneinsicht wünscht, etwa weil man Zweifel an der Radar-Messung hat. Fachbücher zu Gerätetypen listen seitenweise potentielle Fehlerquellen auf. Allerdings hat Jakobson die Erfahrung gemacht, dass Messfehler "in der Praxis selten vorkommen". Lasermessgeräte etwa, sagt Jakobson, "werden immer zuverlässiger". Bedienungs- oder Wartungsfehler gebe es aber durchaus. "Das kann vor Gericht Argumentationsspielraum verschaffen", sagt Jakobson: "etwa indem der Richter eine höhere Gerätetoleranz einräumt."

Sich blöd stellen und leugnen - nicht die beste Strategie

Nicht alle Strategien versprechen Erfolg, meint der Rechtsanwalt. Sich blöd zu stellen oder hartnäckig leugnen und darauf setzen, dass die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann: "Damit entgeht man vielleicht einem Bußgeld, aber man läuft Gefahr, dass man aufgebrummt bekommt, künftig Fahrtenbuch zu führen".

Ohnehin hat Jakobson die Erfahrung gemacht, "dass man erst vor dem Richter vernünftigerweise verhandeln kann". Selbst dort, wo nichts zu leugnen ist, lässt sich am Ende womöglich noch eine erträgliche Strafe herausholen: "Wenn ein Verkehrsverstoß dazu führen kann, dass man seinen Job verliert, weil man auf den Führerschein angewiesen ist", kann anwaltliches Geschick sehr nützlich sein, meint Jakobson.

So sei es Jakobson beispielsweise schon vor Gericht gelungen, "das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeuge zu beschränken". Das kann etwa einem Lastwagenfahrer den Job retten, der im Privat-Pkw geblitzt worden war, das Auto nun stehen lassen muss, aber weiter Lastwagen fahren darf, erklärt Jakobson. Auch ein Fahrverbot sei im Einzelfall noch abwendbar. "Wenn man vor Gericht etwa deutlich machen kann, dass die Tempoüberschreitung Folge eines 'Augenblicksversagens' war". Und das Gericht den Vorschlag akzeptiert, lieber das Bußgeld zu erhöhen.

Am sichersten ist man natürlich unterwegs, wenn man die Verkehrsregeln einhält. Das weiß auch Anwalt Jakobson. Aber wer tut das immer.