Essen. Banken müssen ihren Kunden zu Unrecht einkassierte Kreditgebühren zurück erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Verbraucher müssen allerdings selbst aktiv werden, wenn Sie ihr Geld zurück haben wollen. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest geben Hilfestellung.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Kunden Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können, kommen auf die Banken erhebliche Belastungen zu. Nach Einschätzung von Experten könnten diese in die Milliarden gehen. Die Rückzahlung betrifft dem Urteil zufolge auch Kredite, die zwischen November 2004 bis 2011 ausgezahlt wurden.

Nach Schätzungen haben Kreditnehmer Gebühren zwischen 200 und 600 Euro bezahlt. Wer das Geld zurückerhalten will, muss dafür allerdings aktiv werden. Verbraucherschützer raten dazu, rasch alle Kreditunterlagen auf Gebührenhinweise zu durchforsten. Hat die Bank Geld für die Bearbeitung der Kredite im fraglichen Zeitraum kassiert, kann es zurückgefordert werden.

Fachkundigen Rat einholen

„Ein einfaches Schreiben an die Banken oder Sparkassen reicht nicht“, gibt die Verbraucherzentrale NRW zu bedenken. Sie und die Stiftung Warentest stellen auf ihren Internetseiten Formschreiben zur Verfügung, die sich Verbraucher herunterladen können (www.vz-nrw.de oder www.test.de). Manche Banken händigen ihren Kunden eigene Formulare aus, andere wiederum sperren sich dagegen.

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Wer seinen Kredit Ende 2004 erhalten hat und nun Gebühren zurückfordern will, muss sich beeilen. Denn nach zehn Jahren setzt die Verjährung ein. Der Einspruch muss also noch vor Ablauf des Jahres beim zuständigen Geldinstitut eingegangen sein. Wer seinen Kredit zwischen 2012 bis 2014 abgeschlossen hat, kann indes ohne Zeitdruck seine Ansprüche bei der Bank geltend machen.

Sollten Banken oder Sparkassen die Erstattung hinauszögern, indem sie etwa darauf verweisen, dass die schriftliche Begründung des Bundesgerichtshof-Urteils noch nicht vorliegt, empfehlen die Verbraucherzentralen, den Ombudsmann der Banken, der Sparkassen oder gar einen Anwalt einzuschalten. Das würde die Gefahr der Verjährung mindern. In jedem Fall sollten sich Kunden fachkundigen Rat holen.