Essen. . 80 Prozent der Immobilienkredite in Deutschland, die seit dem November 2002 abgeschlossen wurden, sind fehlerhaft, fanden Verbraucherzentralen heraus. Kunden könnten Tausende Euro sparen, wenn sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und ihre Kredite umstellen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
80 Prozent der Immobilienkredite, die seit November 2002 abgeschlossen wurde, weisen laut „Finanztest“ Fehler bei der Widerrufsbelehrung auf.
Warum sind so viele Immobilienkredite fehlerhaft?
Das Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten gibt es erst seit Ende 2002. Zu dessen Einführung gab das Bundesjustizministerium den Geldinstituten ein Formulierungsmuster an die Hand. Es gab aber Zweifel, ob der Mustertext wirklich wasserdicht war. Viele Banken und Sparkassen veränderten die Formulierungen deshalb. Mehrere Gerichte, so auch der Bundesgerichtshof, urteilten aber, dass jede Abweichung von dem Mustertext zur Unwirksamkeit führe.
Welche Vorteile bringt das Widerrufsrecht für die Kreditnehmer?
Kunden können ihren Kredit wechseln, um vom derzeit günstigen Zinsniveau von rund zwei Prozent zu profitieren. 2008 lag der Satz noch bei über fünf Prozent.
Wie finde ich heraus, ob die Widerrufsklausel in meinem Vertrag unwirksam ist?
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Es gibt eine Reihe von Formulierungen, die vor Gericht nicht standhalten. Ein Beispiel: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“, schreibt die Bank. Wann die Widerrufspflicht nun tatsächlich begann, erfährt der Kunde nicht. Es gibt aber eine ganze Reihe weiterer Fallstricke wie die Beschreibung der Rechtsfolgen des Widerrufs. Oft fehlen auch Anschriften der Bank.
Wo gibt es Hilfe?
Kunden können mühsam den Mustertext des Bundesjustizministeriums mit den Formulierungen im eigenen Vertrag vergleichen. Es gibt Fachanwälte, die die Überprüfung gegen Honorar vornehmen. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet einen Check durch Juristen an. Pro Vertrag nimmt sie dafür 70 Euro. Aufgrund der großen Nachfrage beträgt die Bearbeitungszeit derzeit zehn Wochen.
Kann Widerrufsrecht verjähren?
Nein. Alle Verträge, die seit November 2002 mit einer fehlerhaften Belehrung geschlossen sind, können widerrufen werden. Wer noch einen Schritt weiter gehen will, kann darauf pochen, dass die Bank mitteilt, wie viel Geld sie bereits mit den Ratenzahlungen erwirtschaftet hat. Wer auf Rückabwicklung, die mehrere Tausend Euro einbringen kann, pocht, sollte einen Sachverständigen einschalten, rät Finanztest. Das gelte auch für den Fall, dass sich die Bank nicht kooperativ zeigt. Kommt es zum Rechtsstreit, übernimmt nach Angaben des Anbieters ARAG in der Regel die private Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Wann lohnt sich ein Widerruf?
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„Fast immer“, sagt Finanztest-Redakteur Christoph Herrmann. Selbst wenn der Zehn-Jahresvertrag nur noch eine Restlaufzeit von einem Jahr hat. Vorsichtig sollte man bei frisch abgeschlossenen Kreditverträgen sein, die schon ein günstiges Zinsniveau berücksichtigen. Der Widerruf lohne sich zudem nicht, wenn die Restschuld unter 50 000 Euro liege und der Kunde nur noch auf einen ungünstigeren Ratenkredit umsteigen könne, so Herrmann.
Wie können Kunden ausrechnen, was der Wechsel des Darlehens finanziell bringt?
Stiftung Warentest hat im Internet einen Kredit- und Tilgungsrechner bereit gestellt.