Berlin. Monat für Monat macht der Arbeitgeber Extra-Geld locker. Doch dieses Plus in Form von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) lassen sich viele Beschäftigte entgehen - dabei haben sie darauf oft einen Anspruch.
Auf Lohn oder Gehalt kommt noch was obendrauf. Das nennt sich Vermögenswirksame Leistungen (VL). Viele Arbeitgeber sind entweder per Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung verpflichtet, dieses Extra-Geld ihren Beschäftigen zu zahlen. Dennoch machen längst nicht alle Arbeitnehmer sich dieses Plus zunutze. Dabei können VL-Verträge mitunter lukrativ sein. "Man hat damit die Möglichkeit, in sechs bis sieben Jahren einen mittleren Betrag anzusparen", sagt Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken.
Das Prinzip ist simpel: Der Arbeitnehmer schließt einen VL-Vertrag ab und legt eine Bestätigung entweder direkt dem Chef oder der Personalabteilung seiner Firma vor. Dann kann es losgehen mit den Zahlungen in den jeweiligen Vertrag. Arbeitgeber zahlen pro Monat zwischen 6,65 und 40 Euro ein - die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Branche und der Region ab.
Arbeitnehmersparzulage bringt extra
Geringverdiener profitieren obendrein von der Arbeitnehmersparzulage des Staates: So gibt es 43 Euro im Jahr vom Fiskus für die Tilgung eines Baukredits oder für den Bausparvertrag für diejenigen, die im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 17.900 Euro haben - für Ehepaar gilt die Grenze von 35.800 Euro. Mit bis zu 80 Euro pro Jahr staatlicher Förderung können jene rechnen, die die VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan einzahlen. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro (Single) und bei 40.000 Euro (Ehepaar).
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Aber auch für Gutverdienende rechnet sich das VL-Sparen. "Was man mit der zusätzlichen Geldleistung des Arbeitgebers macht, hängt auch von der Lebenssituation und Neigung des Anlegers ab", erklärt Topar. Der Beschäftigte hat die Wahl. Neben der Tilgung eines Baukredits oder einem Bausparvertrag gibt es auch noch andere Optionen. "Sicherheitsbewusste Sparer punkten mit einem Banksparplan, und risikoorientierte Anleger werden sich eher für einen Aktienfonds entscheiden", erklärt Rüdiger Stumpf von der Stiftung Warentest. Welche VL-Sparen-Option die richtige ist, muss jeder Sparer für sich entscheiden.
Bausparvertrag sichert festen Zins für späteres Darlehen
Wer ein Haus bauen, eine Wohnung kaufen oder seine Immobilie sanieren möchte, für den bietet sich ein Bausparvertrag an. Der Nachteil ist, dass es für die Einzahlungen wenig Zinsen gibt. Dafür sichert sich aber der Sparer einen günstigen festen Zins für ein späteres Darlehen. "Die Rechnung geht auf, wenn die Kreditzinsen steigen, bis das Darlehen abgerufen wird", so Stumpf.
Bei Bausparverträgen besteht auch die Möglichkeit des Darlehensverzichts - dann wird nur das Guthaben ausgezahlt. "In solchen Fällen wird der niedrige Guthabenzins je nach Anbieter durch einen Bonus oder einen Bonuszins nachträglich erhöht", berichtet Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
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Diejenigen, die den Ertrag aus einem Bausparvertrag doch nicht selbst zur Finanzierung einer Immobilie einsetzen möchten, können den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weitergeben. "Zwar liegt die Übertragung im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimmt jedoch in der Regel zu", betont Topar.
Mehr Rendite mit Aktienfondsplan
Wer eine kreditfinanzierte Immobilie abbezahlen muss, kann die Vermögenswirksamen Leistungen auch verwenden, um die Kreditschulden zu reduzieren. "Da in der Regel der Darlehenszins höher als die Sparzinsen sicherer Geldanlagen ist, bringt das meist mehr", erklärt Hentschel. Er nennt ein Beispiel: "40 Euro monatlich als zusätzliche Tilgung reduziert die Restschuld nach zehn Jahren bei einem Sollzins von drei Prozent und ein Prozent anfänglicher Tilgung um rund 5500 Euro."
Mehr Rendite können VL-Sparer oft mit einem Aktienfondsplan erzielen. "Auf längere Sicht ist, wenn alles gut läuft, ein Plus von jährlich fünf bis zehn Prozent möglich", sagt Stumpf. Fonds eignen sich aber nur für solche Arbeitnehmer, die Risiken eingehen wollen und dabei auch Schwankungen wegstecken können, denn: Geht es mit den Aktienkursen über längere Zeit abwärts, kann nach Ablauf des Vertrags auch ein Minus bei der Rendite stehen. "Hier bietet sich aber auch final die Möglichkeit, das Kapital am Ende stehen zu lassen und auf eine positive Börsenentwicklung zu warten", so Hentschel.
Wer dagegen auf Nummer sicher gehen will, sollte die Vermögenswirksamen Leistungen in einen Banksparplan fließen lassen. Solche Sparverträge haben entweder einen variablen Basiszins oder einen festen Zins über den gesamten Zeitraum. Je nach Vertrag kann der Arbeitnehmer am Ende der Sparzeit noch einen Schlussbonus erhalten. Der Vorteil: Ein Minus wie bei Aktienfonds ist nicht möglich. "Der Nachteil liegt darin, dass die Zinsen derzeit sehr niedrig sind", sagt Topar. (dpa)