Köln. . Das Bonner Unternehmen hat im vergangenen Jahr fast eine Million mal die IP-Adressen seiner Nutzer an Ermittlungsbehörden weitergegeben. Mit diesen Daten gingen Abmahn-Anwälte massiv gegen Porno-Gucker vor und mahnten diese ab. Für die Herausgabe der Daten darf die Telekom Gebühren einstreichen.
Es ist eine Zahl, die ein wenig untergegangen ist im Transparenzbericht der Deutschen Telekom. Um Urheberrechtsverletzungen zivilgerichtlich verfolgen zu können, hat das Unternehmen 2013 genau 946 641 Mal Auskunft darüber gegeben, wer sich im Internet hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt. Es sind Informationen, die spezialisierte Anwälte nutzen, um in großem Stil Abmahnungen zu versenden. Bei Forderungen von 150 bis 1500 Euro pro Abmahnung ein lohnendes Geschäft. Manchmal auch eines am Rande der Legalität.
Und viel Arbeit für deutsche Richter, speziell in Köln, wo das Landgericht zuständig ist, wenn Abmahn-Anwälte Daten von Telekom-Kunden haben wollen. Zu viel Arbeit vielleicht? So weit will Christian Solmecke, auf Internet-Recht spezialisierter Anwalt aus Köln, nicht gehen. „Aber“, sagt er, „manche Anträge wurden von den Richtern in der Vergangenheit vielleicht etwas lax geprüft.“
Tausende Kunden der Telekom abgemahnt
So konnten zum Jahreswechsel viele Tausend Telekom-Kunden abgemahnt werden, weil sie angeblich illegal Pornos im Internet geschaut hatten. Richter aus der Domstadt hatten die Beschlüsse zur Datenherausgabe unterzeichnet, ohne zu merken, dass darin falsche Angaben gemacht worden waren. Als sie ihren Fehler korrigierten, hatten viele Abgemahnte schon gezahlt. „Seitdem“, hat Solmecke festgestellt, „wird zumindest in Köln viel sorgfältiger geprüft.“
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Abmahnungen wird es aber auch in Zukunft geben. „Viele sind ja auch berechtigt“, räumt Solmecke ein. Doch selbst die sind meist überzogen. Denn fast jeder Abmahn-Anwalt umgeht mit Tricks und Spitzfindigkeiten die „100 Euro-Deckelung“ und fordert für einen Verstoß weitaus mehr Geld von den Ertappten.
Telekom verlangt Gebühren für Auskünfte
Bei der Telekom bedauert man das, kann aber gegen richterliche Beschlüsse wenig ausrichten. Begeistert sei man von solchen Anfragen allerdings nicht. „Das Heraussuchen der Daten bindet erhebliche Ressourcen“, stellt Telekomsprecher Philipp Blank klar. Deshalb nimmt die Telekom auch Geld für die Auskünfte. Wie viel genau will Blank nicht sagen. „Nach Zeitaufwand“ werde abgerechnet, heißt es und von einer „Aufwandsentschädigung“ wird gesprochen. Die liegt gerüchtweise zwischen 18 und 36 Euro pro Datensatz. Was sich bei knapp einer Million Datensätze auch ganz schön läppert. Auch das will Blank nicht bestätigen, sagt nur: „Wir verdienen kein Geld damit.“