Düsseldorf. . Anwohner in NRW, die von Bergbauschäden betroffen sind, sollen künftig bessere Aussichten auf finanzielle Entschädigung haben. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) unterzeichnete am Montag eine entsprechende „Transparenzvereinbarung“ mit den größten Bergbaubetreibern des Landes, RAG und RWE.
Die vom Bergbau betroffenen Anwohner in NRW sollen künftig bessere Aussichten auf einen finanziellen Ausgleich für Schäden an ihren Häusern haben. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) unterzeichnete am Montag eine „Transparenzvereinbarung“ mit Vertretern der Bergbaubetreiber RAG und RWE, die zahlreiche Maßnahmen für einen Interessenausgleich auflistet. „Anwohner und Kommunen fordern mehr Rücksicht und einen fairen Ausgleich“, sagte Duin.
Die Bezirksregierung Arnsberg soll zum Beispiel in einem Gutachten klären lassen, ob der Steinkohlebergbau der aktiven und stillgelegten Zechen in größerem Ausmaß Schäden verursachen kann, als bislang von der RAG offiziell errechnet und prognostiziert. Hintergrund sind registrierte Bodenbewegungen außerhalb des sogenannten Einwirkungsbereichs. In einem „erweiterten Betrachtungsraum“ des Bottroper Bergwerks Prosper-Haniel hat die RAG bereits zugesagt, gemeldete Bergschäden grundsätzlich als solche anzuerkennen. Immer wieder war es zu Auseinandersetzungen darüber gekommen, wie weit die Folgen des Unter-Tage-Kohleabbaus geografisch ausgreifen können.
Recht auf zweiten Sachverständigen
Erleichterungen für den einzelnen Hausbesitzer soll zudem eine Verständigung des Ministers mit der RAG über die sogenannten Markscheider bringen. Künftig können Bergschadensopfer in Streitfällen einen zweiten Sachverständigen auf Kosten der RAG hinzuziehen. Zuletzt hatte es im Landtag Zweifel an der Unabhängigkeit vieler Markscheider gegeben, die oft in einem engen Geschäftsverhältnis zur RAG stehen und bei der Schadensregulierung eine Schlüsselposition einnehmen.
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RAG-Chef Bernd Tönjes erklärte, dass bislang lediglich 20 von rund 30.000 Bergschadensmeldungen vor Gericht landen. Die allermeisten Fälle würden einvernehmlich gelöst. Auch bei einer Neuberechnung der erweiterten Einwirkungsbereiche der RAG-Zechen erwarte er „keine Bergschäden von Bedeutung“.
Beweislastumkehr auch in Braunkohlerevieren
Politisch heikel erscheinen dagegen die Verabredungen des Wirtschaftsministers im Bereich Braunkohletagebau. In der „Transparenzvereinbarung“ verständigte sich Duin mit RAG und RWE explizit darauf, dass Bergschadensbetroffene im Rheinischen Revier künftig ebenso von einer Beweislastumkehr profitieren sollen wie Steinkohle-Geschädigte heute schon. RWE müsste dann stets beweisen, dass Schäden an Häusern rund um die Garzweiler-Bagger keine Folge des Braunkohle-Abbaus sind. Da hierfür das Bundesbergrecht geändert werden muss, kündigte Duin eine Bundesratsinitiative an.
20 Prozent der Schadensfälle anerkannt
RWE-Vertreter Matthias Hartung relativierte jedoch auf Nachfrage seine Unterstützung: „Ich werde heute nicht einer Beweislastumkehr zustimmen.“ Man könne auch in einer gemeinsamen Vereinbarung unterschiedlicher Meinung sein.
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Die Folgen des Braunkohletagebaus seien eben nicht mit denen der Steinkohle-Förderung vergleichbar. RWE registriere pro Jahr etwa 270 Schadensmeldungen, von denen etwa 20 Prozent anerkannt würden. Im Durchschnitt zahle das Unternehmen dann pro Schadensfall rund 10.000 Euro.
Grundsätzlich behält sich das Land mit der Vereinbarung das Recht vor, den gesamten „Braunkohlenplan“ in NRW zu reformieren, wenn sich Grundannahmen ändern. Bis 2045 ist der umstrittene Braunkohletagebau Garzweiler II genehmigt, selbst wenn Zweifel an der energiepolitischen Notwendigkeit durch die rasante Zunahme des Ökostroms wachsen. Noch sieht Wirtschaftsminister Duin aber keinen Handlungsbedarf: „Wir gehen davon aus, dass sich die Grundannahmen nicht verändert haben“. Er verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das im Dezember 2013 die Garzweiler-Pläne im Grundsatz gebilligt hatte.