Köln. . Lebensversicherungen drohen an Attraktivität zu verlieren: Versicherungsexperten empfehlen, den Garantiezins ab kommendem Jahr weiter zu senken. Neukunden erhielten dann nur noch einen Zinssatz von höchstens 1,25 Prozent. Das letzte Wort hat aber die Bundesregierung.
Den Verbrauchern in Deutschland droht beim Abschluss von Lebensversicherungen ab 2015 eine noch niedrigere Garantieverzinsung als bisher. Der Zinssatz für Neuverträge, den die Versicherer ihren Kunden höchstens zusagen dürfen, könnte dann von derzeit 1,75 Prozent auf maximal 1,25 Prozent sinken.
Diese Empfehlung hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), ein Zusammenschluss von Versicherungsmathematikern, am Mittwoch an die Bundesregierung übermittelt. Allerdings sollte diese Empfehlung vor Ende 2014 noch einmal überprüft werden. Bestehende Verträge sind von der Änderung nicht betroffen.
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Grund für die Empfehlung sind die niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten. Sie machen es für Versicherungsunternehmen immer schwerer, die versprochenen Renditen für ihre Kunden zu erwirtschaften. Seit dem Jahr 2000 wurde der Höchstrechnungszins, wie der Garantiezins offiziell heißt, von vier Prozent schrittweise gesenkt. Letztlich entscheidet das Bundesfinanzministerium über den Garantiezins. Das Ministerium berät sich dazu mit der Finanzaufsicht Bafin. An die Empfehlung der DAV ist es nicht gebunden. Allerdings gilt das Votum der Versicherungsmathematiker als wichtige Richtschnur.
Zinssatz sinkt seit Jahren
Zuletzt hatte das Bundesregierung den Garantiezins zum 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent herabgesetzt. Eine weitere Verringerung droht das Produkt Lebensversicherung immer unattraktiver zu machen. Branchenprimus Allianz Leben weist allerdings darauf hin, dass der Garantiezins nur eine Komponente ist. Entscheidend für die Kunden sei die Gesamtverzinsung. Sie lag laut früheren Angaben der Rating Assekurata 2013 bei durchschnittlich 4,65 Prozent
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Die Versicherungsbranche zeigte sich angesichts der Niedrigzinspolitik in Europa wenig überrascht von der Empfehlung der Aktuare. "Den Höchstrechnungszins bereits zum 1.1.2015 um 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren wäre jedoch übereilt", erklärte eine Sprecherin des deutschen Branchenverbands GDV.
Die Festsetzung des Höchstrechnungszinses durch den Staat soll sicherstellen, dass Unternehmen sich bei den Garantiezusagen nicht übernehmen und ihre Versprechen auch in ferner Zukunft erfüllen können. Versicherer dürfen ihren Kunden zwar eine geringere, aber keine höhere Verzinsung fest zusagen. Faktisch unterbietet aber kaum ein Unternehmen die staatliche Vorgabe.
Die Verzinsung einer klassischen deutschen Lebensversicherung besteht vor allem aus dem Garantiezins und der Überschussbeteiligung, die in den letzten Jahren ebenfalls gesunken ist. Hinzu kommt der Schlussüberschuss und die Beteiligung an den Bewertungsreserven, die der Versicherer bei Beendigung der Verträge auszahlt. (dpa)