Oberhausen. . Heiraten heißt vor allem, im Glück zu schwelgen. Doch auch wenn es unromantisch ist: Frisch vermählte Ehepaare sollten auch ihre Versicherungen überprüfen. Denn dadurch lässt sich mitunter richtig Geld sparen. Versicherungsexperte Ingo Aulbach erklärt, wie es geht und worauf Paare achten sollten.

Spätestens beim Zusammenziehen stellen frisch Vermählte fest, dass nicht nur Staubsauger, Kühlschrank und Herd doppelt vorhanden sind, sondern auch einige Versicherungspolicen, wie Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. „Wollen Sie hier nicht draufzahlen und bei einem Schadensfall lästige Nachfragen der Versicherer vermeiden, sollten Sie ihren Verträgen einige Aufmerksamkeit widmen“, rät Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.

„Bestehen zwei Hausratpolicen bei unterschiedlichen Versicherern, kann man eine Police zum Termin des Zusammenzugs auflösen. Dabei bleibt meistens die ältere Police bestehen, der jüngere Vertrag wird aufgehoben.“ Allerdings sollte man darauf achten, dass keine Unterversicherung droht. Als Faustregel gilt eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Ehepartner ist mitversichert

Besitzt einer der Eheleute eine private Haftpflichtversicherung, so ist in der Regel der Ehepartner nach der Hochzeit automatisch in den Vertrag eingeschlossen – es sei denn, es handelt sich um eine Single-Versicherung. Dann muss der Vertrag geändert werden. Verfügen beide vor dem Zusammenziehen über eine private Haftpflichtversicherung, gilt dasselbe wie bei der Hausratversicherung: Im allgemeinen kann man den jüngeren Vertrag aufheben. Bei doppelt vorhandenen Rechtsschutzversicherungen sollte der Vertrag mit dem geringeren Umfang gekündigt werden.

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Spätestens mit der Hochzeit sollten sich Paare gegenseitig absichern und beim Vorhandensein von Lebens- und privaten Rentenversicherungen den Partner als Bezugsberechtigten einsetzen, so Aulbach. Ganz besonders wichtig sei ein Check der Lebensversicherung im Hinblick auf den Bezugsberechtigten, wenn es sich um die zweite Ehe handelt. Denn sonst erhält der vormalige Partner alles.

Günstiger Basisschutz

Ein günstiger Basisschutz für eine junge Familie sei die Risikolebensversicherung, weil sie nur im Todesfall zahlt. Stirbt ein Ehepartner, erhält der andere eine einmalige Zahlung. „Auch bei vorhandenen Unfallversicherungen sollten die Bezugsrechte im Todesfall geändert werden“, sagt Aulbach. „Beim Versicherungsvermittler kann man sich informieren, ob die Unfallversicherungen zusammengelegt werden können. Einige Versicherer gewähren ab einer zweiten versicherten Person einen Familiennachlass.“

Auch über eine zusätzliche Riester-Rente sollten Ehepaare nachdenken, sofern nur eine vorhanden ist. Denn es bestehe die Möglichkeit, dass der nicht berufstätige Ehepartner einen Anspruch auf eine eigene Riester-Rente mit der staatlichen Förderzulage von 154 Euro im Jahr hat, wenn ein jährlicher Eigenbetrag von mindestens 60 Euro geleistet wird. Für neugeborene Kinder gibt es 300 Euro pro Jahr dazu.