Essen. . Dubiose Firmenpolitik in vielen Fleischbetrieben: Wenn Schlachtereien Billiglöhne zahlen, profitieren sie doppelt – sie sparen Lohn und bekommen einen Rabatt bei der Ökostromumlage. Die Gewerkschaft NGG kritisiert, der Staat belohne es, die Stammbelegschaft zu entlassen. „Das ist pervers.“

Auf den ersten Blick hat beides nichts miteinander zu tun. Erstens: Großschlachtereien verabschieden sich von fest angestellten Facharbeitern, heuern Leiharbeiter und Arbeitskräfte an, die über Werkverträge aus Bulgarien, Ungarn und Rumänien kommen. Sie zersägen im Akkord an den Schlachtbändern Rinderhälften und bekommen dafür wenig Geld. Zweitens: Die Energiewende kostet Milliarden. Dafür sollen eigentlich alle Stromverbraucher zahlen, ja nach dem wie viel sie verbrauchen. Für die Industrie gibt es Ausnahmen. Denn einzelne Betriebe sollen vor zu hohen Kosten geschützt und so ordentliche Jobs gesichert werden.

Nur: Mit den Ausnahmeregeln für die Industrie gibt der Staat Anreize für die Ausbeutung in Schlachthöfen. Matthias Brümmer von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) sagt das so: „Wir belohnen es, die Stammbelegschaft zu entlassen. Das ist pervers.“

Hintergrund: Am Anfang ging es bei den Ausnahmen vor allem um stromintensive Industrien wie Stahl und Aluminium. Doch immer mehr Unternehmen kamen in den Rabatt-Genuss, die Regeln wurden immer wieder gelockert. Im kommenden Jahr werden mehr als 2700 einzelne Betriebe – sogenannte Abnahmestellen – von der Ökostromumlage befreit, in diesem Jahr waren es 2300.

Der Staat gibt Anreize zur Ausbeutung

Der Mechanismus, der leicht zu Lasten des Personals geht, steht seit im Erneuerbaren-Energien-Gesetz: Steigen die Stromkosten auf mehr als 14 Prozent der Bruttowertschöpfung, darf ein Unternehmer eine Entlastung beantragen. Das funktioniert dann so: Ein Schlachter zerlegt ein Rind, verkauft das Fleisch und rechnet von seinem Umsatz die Ausgaben für Messer, Salz und so fort runter. Das ist seine Bruttowertschöpfung. Die Kosten für seine Stammbelegschaft darf er dabei nicht abziehen.

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Die für einen Werkvertrag oder für Leiharbeiter allerdings schon. Sie mindern also die Bruttowertschöpfung, so dass die Stromkosten vergleichsweise stark zu Buche schlagen. Das Unternehmen gilt eher als stromintensiv, wenn es wenig feste Angestellte hat. Und Schlachtereien – darunter Vion oder Wiesenhof – gelten immer häufiger als stromintensiv. 2008 sparten sie insgesamt 719.000 Euro, drei Jahre später waren es 27 Millionen Euro.

Die Branche zahlt schlecht. Die Ökonomen des Thünen-Instituts für Marktanalyse in Braunschweig haben die Schlachterbranche erst vor kurzem unter die Lupe genommen. Sie erklärten, es sei „auffällig“, dass hierzulande „überdurchschnittlich“ viele Leiharbeiter eingesetzt würden. Und: Die Branche zahle ihren Arbeitskräften in Deutschland 17 Prozent weniger als in Frankreich und 42 Prozent weniger als in Dänemark.

Die Gemüsebranche zieht bereits nach

Betriebsräte könnten gegen Lohndumping wenig machen, sagt Gewerkschafter Brümmer. Nach der Fleischbranche ziehe nun die Gemüsebranche nach. Leiharbeiter bekämen immerhin einen Mindestlohn, im Westen sind das derzeit 8,19 Euro. Werkverträgler hätten gar keine Absicherungen.

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Der Verband der Fleischwirtschaft weist die Vorwürfe zurück. Die Unternehmer unterschrieben nicht extra Werkverträge, um den Ökostromrabatt zu kassieren – das ist „auszuschließen“, sagt Heike Harstick, Geschäftsführerin des Verbandes. Die Regierung habe einfach den Kreis der Begünstigten ausgeweitet.

Tatsächlich ist nicht allein der Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung das Kriterium dafür, ob ein Unternehmer von der Ökostromumlage entlastet wird. Entscheidend ist auch die Höhe des Stromverbrauchs an sich. Seit dem Jahr 2013 muss es mindestens eine Gigawattstunde pro Jahr sein. Früher waren es zehn Gigawattstunden.