Karlsruhe. Fixe Bindungen an Vertragswerkstätten in Gebrauchtwagen-Kaufverträgen sind nichtig. Das verkündete der Bundesgerichtshof in einem Urteil am Mittwoch. Für Kunden bedeutet das: Sie können ihren Gebrauchtwagen auch in einer freien Werkstatt warten lassen, ohne die Garantie aufs Spiel zu setzen.

Wer einen Gebrauchtwagen mit Garantie kauft, kann Wartung und Inspektion auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren. Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Garantiezusagen beim Neuwagenkauf dürfen dagegen laut einem früheren Urteil vom Service in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden. (Az: VIII ZR 206/12)

Im aktuellen Fall hatte der Kläger im November 2009 in einem Autohaus ein gebrauchtes Auto inklusive einer einjährigen Gebrauchtwagen-Garantie für 10.490 Euro gekauft. Im April 2010 ließ der Kläger den vierten Kundendienst in einer freien Werkstatt vornehmen.

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Wenige Monate später blieb das Auto dann wegen eines Schadens an der Ölpumpe liegen. Die Reparaturkosten von rund 3300 Euro muss die beklagte CG-Car Garantie Versicherung dem Urteil zufolge nun bezahlen. (afp)