Düsseldorf. Überraschung auf dem deutschen Kabelfernsehmarkt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem spektakulären Schritt die Übernahme von KabelBW durch Unitymedia nachträglich gestoppt. Unitymedia will gegen die Entscheidung juristisch vorgehen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die milliardenschwere Übernahme von Kabel BW durch die Liberty Global -Tochter Unitymedia gestoppt. Der 1. Kartellsenat des Gerichts hob am Mittwoch eine Entscheidung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2011 zur Freigabe der Fusion auf. Die Kartellwächter hatten den Zusammenschluss im umkämpften deutschen Kabelmarkt unter Auflagen gebilligt. Nach Ansicht der Richter reichten diese Zugeständnisse aber nicht aus, um zu verhindern, dass Unitymedia seine marktbeherrschende Stellung ausbaue.

Das Gericht ließ keine Beschwerde zu, die beteiligten Parteien können indes dagegen vor dem Bundesgerichtshof vorgehen. Bleibt es bei der Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts, muss das Kartellamt prüfen, ob es die Fusion unter verschärften Auflagen freigeben kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten die Unternehmen den bereits vollzogenen Zusammenschluss rückgängig machen. (AZ: VI.Kart 1/12 (v))

Auch interessant

Das Bundeskartellamt hatte die 3,2 Milliarden Euro teure Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia Ende 2011 erst nach mehrmonatiger Prüfung mit Auflagen genehmigt. Die Freigabe sei nur aufgrund von weitreichenden Zusagen der Unternehmen erteilt worden, hatte die Kartellbehörde seinerzeit erklärt. Diese Zugeständnisse waren der Deutschen Telekom aber nicht weit genug gegangen, weshalb sie ebenso wie der Anbieter Netcologne gegen die Entscheidung der Behörde Beschwerde eingelegt hatte. Damit setzten sie sich nun durch.

"Potenzieller Wettbewerb wird beseitigt"

"Die Fusion führt dazu, dass Kabel BW als einziger potenzieller Wettbewerber aus dem Markt genommen wird", sagte der vorsitzende Richter Jürgen Kühnen: "Potenzieller Wettbewerb wird beseitigt." Ein Zusammenschluss sei zu untersagen, wenn eine marktbeherrschende Stellung durch eine Fusion verstärkt werde, unterstrich der Richter. Es sei davon auszugehen, dass Kabel BW ohne einen Zusammenschluss innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre dem Platzhirschen Unitymedia in dessen Stammgebiet in Nordrhein-Westfalen Konkurrenz machen würde - bei einem Zusammenschluss geschehe dies nicht.

Deutschlands zweitgrößter Kabelnetzbetreiber Unitymedia kündigte an, gegen den nachträglichen Stopp der Fusion mit Kabel BW juristisch vorgehen zu wollen. Das Unternehmen werde alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen, um gegen den Beschluss des OLG bei der nächsthöheren Instanz, dem Bundesgerichtshof, Beschwerde einlegen zu dürfen, sagte ein Sprecherin von Unitymedia.

Auch interessant

Das Gericht übte zugleich auch Kritik an der Untersuchung des Kartellamts. Dieses habe die Auswirkungen der Fusion auf Klein- und Großkunden untersucht, doch gehe das Gericht von einem einheitlichen Markt aus. Auch hätte das Kartellamt die Auswirkungen der milliardenschweren Kabelhochzeit auf regionale Märkte unter die Lupe nehmen müssen - und hätte nicht einen bundesweiten Markt annehmen dürfen. Auch hätten Sonderkündigungsrechte, die Wohnungsbaugesellschaften in den Netzgebieten von Kabel BW und Unitymedia eingeräumt wurden, nicht dazu geführt, dass Konkurrenten zum Zuge kamen: "Diese haben nicht zum Anbieterwechsel geführt", beklagte Kühnen. Auch dies zeige, dass die Entscheidung des Kartellamts aus Sicht des Gerichts aufgehoben werden musste. (rtr/dpa)