Berlin/Essen. . Im Streit um die Vergütung von Urheberrechten von privaten Fernsehsendern ist der Kabelnetzanbieter Kabel Deutschland zu einer Millionen-Nachzahlung verurteilt worden. Das Landgericht Berlin gab am Dienstag in dem seit mehreren Jahren dauernden Rechtsstreit dem Kläger, der VG Media, Recht.
Der Kabelnetzanbieter Kabel Deutschland muss eine Millionen-Euro-Nachforderung zahlen. Hintergrund ist ein Streit um Lizenzgelder für Urheberrechte von privaten Fernsehsendern. Das Berliner Landgericht hat am Dienstag der Klage der Verwertungsgesellschaft VG Media Recht gegeben und Kabel Deutschland zur Nachzahlung von mehr als 45 Millionen Euro verurteilt - exakt: 45.760.836,97 Euro.
Auch TV-Sender haben Urheberrechte an ihren Produktionen – für deren Nutzung Lizenzentgelte fällig werden. Die in Berlin ansässige VG Media vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte der privaten Rundfunkindustrie in Deutschland und Europa und nimmt nach eigenen Angaben die Interessen von 142 Sendeunternehmen wahr.
VG Media drängt auf Lizenzverträge
Nach Angaben der VG Media habe sich Kabel Deutschland als einziger der großen TV-Netzanbieter in Deutschland seit sieben Jahren geweigert, mit der Verwertungsgesellschaft entsprechende Lizenzvereinbarungen abzuschließen.
"Bereits in den Jahren 2010 und 2011 hatte die VG Media entsprechende Lizenzverträge mit den Kabelregionalgesellschaften Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg abgeschlossen. Weitere 1.500 Lizenzverträge über die Kabelweitersendung bestehen unter anderem mit der Deutschen Telekom AG, Vodafone, Telecolumbus, Primacom sowie mittelgroßen und kleineren Kabelnetz- und IPTV- Betreibern."
Die VG Media war bis vor etwa einem Jahr außerhalb der TV-Branche kaum bekannt. Vereinigungen wie Haus & Grund und lokale Antennengemeinschaften allerdings haben inzwischen Bekanntschaft mit der Verwertungsgesellschaft geschlossen - nicht immer angenehme. Bereits mehrere Gerichte haben den Anspruch von Urheberrechten privater TV-Sender und den Auftrag der VG Media bestätigt. Dabei geht es auch darum, dass die "technische Sendeleistung" zu honorieren ist, mit der das Programm privater TV-Sender empfangen und weitergeleitet wird; dies sieht das deutsche "Leistungsschutzrecht" vor. Alle, die kommerziell TV-Signale weiterverbreiten, gelten als "Verwerter" und müssen dafür zahlen. Dazu haben sich die verschiedenen Verwertungsgesellschaften bereits 2009 auf Tarif-Regelungen vereinbart. (dae/WE)