Bonn. Seit gut einem Monat sind gebührenpflichtige Telefon-Warteschleifen verboten. Trotzdem muss der Kunde bei jedem dritten Anbieter fürs Warten zahlen. Nun ermittelt die Bundesnetzagentur. Seit dem 1. Juni müssen Warteschleifen von sogenannten Service-Rufnummern kostenlos sein.
Die Bundesnetzagentur hat eine Untersuchung wegen unzulässiger Gebühren für Telefon-Warteschleifen angekündigt. "Wir schauen uns die Stichprobe der Stiftung Warentest genau an", sagte ein Sprecher der Behörde in Bonn am Freitag und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Die Stichprobe hatte ergeben, dass bei fast jedem dritten Anbieter die Anrufer trotz Verbots immer noch für Warteschleifen zahlen müssen. Die Netzagentur kann Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen.
Stiftung Warentest rief 171 Hotlines an, bei 37 landeten die Tester in einer Warteschleife, bei elf davon tauchten anschließend Kosten auf der Telefonrechnung auf. Seit dem 1. Juni müssen aber Warteschleifen von sogenannten Service-Rufnummern kostenlos sein.
Anrufkosten müssen dem Kunden mitgeteilt werden
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Betroffen sind alle Hotlines, die nicht über normale Festnetz-Nummern zu erreichen sind und die nicht mit einer einmaligen Gebühr pro Anruf berechnet werden. Anrufer müssen beim Beginn der ersten Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer informiert werden. Außerdem muss dem Anrufer mitgeteilt werden, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife kostenfrei ist.
Zahlreiche Unternehmen haben ihre Rufnummern wegen der neuen Regelung umgestellt, beispielsweise auf normale Festnetz-Nummern oder auf Nummern, die mit einer einmaligen Gebühr pro Anruf abgerechnet werden. Die Stiftung Warentest wies am Donnerstag darauf hin, dass in solchen Fällen auch die Bandansagen bei den alten Servicenummern kostenlos sein müssen, mit denen Unternehmen auf ihre neue Hotlines hinweisen. Dagegen hätten aber viele Anbieter verstoßen. (afp)