An Rhein und Ruhr. .
Trotz des neuen Verbots kassieren einige Unternehmen noch immer Geld von ihren Kunden in Telefon-Warteschleifen. Das ergaben Kontrollanrufe der Stiftung Warentest. Die Tester riefen 171 Kundendienstnummern an und landeten bei 37 in einer Warteschleife. Bei zwölf davon, also jeder dritten, fielen ungerechtfertigte Gebühren an, wie die Stiftung gestern mitteilte. Das ist seit dem 1. Juni untersagt, es sei denn, es handelt sich um pauschal berechnete Gespräche. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bezeichnete das Verhalten der Unternehmen als nicht haltbar. Die Bundesnetzagentur müsse dagegen vorgehen.
Die Neuregelung sollte Geschäftemacherei mit Warteschleifen verhindern. Dabei gilt laut Bundesnetzagentur die Zeit als Warteschleife, bis nach dem Rufaufbau die Bearbeitung beginnt - durch einen persönlichen Ansprechpartner oder eine Computerstimme.
„Sollten Unternehmen die Regelungen nicht umsetzen, werden wir dies entsprechend verfolgen“, hatte Netzagentur-Präsident Jochen Homann zum Start der Neuregelung angekündigt. Bei Verstößen drohen Anbietern Bußgelder bis zu 100 000 Euro. Betroffene können sich an die Verbraucherzentralen oder die Bundesnetzagentur (Tel: 0291/9955-206, E-Mail: rufnummernmissbrauch @bnetza.de) wenden.
Namhafte Unternehmen ertappt
Die Warentester stießen in ihren Anrufen vom 3. Juni bis 19. Juni sogar auf Fälle, in denen namhafte Unternehmen versprachen, ihre Bandansage sei kostenlos – und die dann doch Geld verlangten. Auch Bandansagen dürfen nichts kosten, schreibt die Stiftung, denn sie seien ebenfalls Warteschleifen. Die Verbraucherzentralen forderten, im Zweifel das Gesetz nachzubessern.