Aachen. Der Entwurf des Mediengesetzes der rot-grünen Landesregierung zur Gründung einer Stiftung stößt auf Kritik beim NRW-Zeitungsverlegerverband. Christian Nienhaus, Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbands NRW und Geschäftsführer der Funke Mediengruppe stellt klar: “Wir sind der Meinung, dass wir das nicht brauchen“.

Die nordrhein-westfälischen Verleger sehen die von der Landesregierung geplante Medienstiftung aus Sorge über möglichen staatlichen Einfluss auf die Presse kritisch. "Für uns ist die Staatsferne sehr wichtig. Die Presse muss frei bleiben", sagte Christian Nienhaus, Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbands NRW und Geschäftsführer der Funke Mediengruppe, am Mittwoch bei der ZVNRW-Jahreshauptversammlung in Aachen.

Der Entwurf des NRW-Mediengesetzes der rot-grünen Landesregierung sieht die Gründung einer Stiftung vor, die aus Mitteln des Rundfunkbeitrags beispielsweise die Journalistenausbildung fördert, Recherchestipendien bezahlt und eine Stiftungsprofessur finanziert.

"Wir sind der Meinung, dass wir das nicht brauchen", sagte Nienhaus. Die Verlage bildeten ihre Redakteure selbst aus, und bei Stipendien stelle sich die Frage, ob sie vorzugsweise für Themen gewährt würden, die politisch genehm seien. "Wir haben die Landesregierung um Klarstellung gebeten, dass jeder staatliche oder staatlich organisierte Zugriff auf die Presse unterbleibt."

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Forderung nach Vereinfachung der Werbetarife für Kunden

Als positiv am Entwurf des Landesmediengesetzes bewertete Nienhaus, dass es nationalen Fernsehsendern das Auseinanderschalten von Werbeblöcken untersagen soll. Würde das erlaubt, könnte ein Sender Unternehmen anbieten, Fernsehwerbung nur für ihre Region zu schalten. Das wäre dann Konkurrenz für regionale Werbeträger wie die Zeitungen. Regionale Fernsehwerbung soll aber nur möglich sein, wenn die Sender auch regionale Inhalte anbieten.

Wegen der sinkenden Anzeigenumsätze rief Nienhaus dazu auf, die Werbetarife für die Kunden zu vereinfachen und der Wirtschaft klare Formate und Preise anzubieten.

Aufruf zu mehr Selbstbewusstsein

Trotz sinkender Auflagen und zurückgehender Anzeigenumsätze rief Nienhaus die Branche zu Selbstbewusstsein auf. "Wir haben immer noch 46,8 Millionen Menschen, die regelmäßig Tageszeitung lesen. Das sind 66,6 Prozent Reichweite in der erwachsenen deutschsprachigen Bevölkerung." Hinzu kämen 27 Millionen User der digitalen Internetangebote der Zeitungen.

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In NRW sank die verkaufte Auflage der Tageszeitungen im vergangenen Jahr um 2,8 Prozent auf 2,9 Millionen. Die Bedeutung der Zeitung sei trotzdem groß, sagte Nienhaus. "Keine andere Mediengattung hat eine vergleichbare Glaubwürdigkeit wie die Tageszeitung - das Internet nicht, das Fernsehen nicht." Zum Zeitungslesen gehöre auch die Überraschung: "Wir konfrontieren Menschen auch mit Themen, die sie nicht im Internet suchen. Wir liefern den Menschen, was gesellschaftspolitisch relevant ist. Wir liefern Substanz und Erklärung."

Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger BDZV, rief dazu auf, weiter in Print und Online zu investieren. "Es ist wichtig, dass wir unsere Stärken in den Vordergrund stellen, ohne die Probleme wegzureden."

Stücklohnmodelle seien kein Widerspruch zu "Modellen für Mindestlöhne"

Die NRW-Zeitungsverleger warnten die Bundesregierung davor, durch Mindestlohnregelungen die Zeitungszustellung zu gefährden. Insgesamt habe die Branche mit dem Thema Mindestlohn überhaupt keine Probleme, sagte Nienhaus, in diesem ganz speziellen Bereich aber schon. Das Zustellen der Zeitungen sei auf dem Land schon jetzt für die Verlage sehr teuer, hieß es auch vom BDZV. Eine Umstellung von Stücklohn, also Bezahlung pro ausgetragener Zeitung, auf Stundenlohn werde den Abläufen nicht gerecht und könne das Zustellen verteuern.

Ralf Brauksiepe (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, wies darauf hin, dass sich die Zahl ausgetragener Zeitungen im Prinzip in einen Stundenlohn umrechnen lasse: "Stücklohnmodelle sind kein Widerspruch zu den mir bekannten Modellen für Mindestlöhne." Ausnahmeregelungen schloss Brauksiepe nicht grundsätzlich aus, es dürften aber nicht zu viele sein.