Köln. Die Rewe-Gruppe hat den Vorwurf flächendeckender Bespitzelung von Mitarbeitern zurückgewiesen. Der Handelskonzern räumte aber ein, dass eine Penny-Mitarbeiterin in den Jahren 2009 und 2010 eigenmächtig und ohne Zustimmung des Betriebsrats verdeckte Überwachungen bei der Discount-Tochter Penny Süd angeordnet habe.

Nach Skandalen bei Konzernen wie Lidl, Deutscher Telekom und Deutscher Bahn hat auch der Einzelhändler Rewe Mitarbeiter zeitweise unrechtmäßig überwacht. Eine Mitarbeiterin der Revision bei der Rewe-Discountertochter Penny Süd habe mehrfach die verdeckte Überwachung von Beschäftigten veranlasst, teilte Rewe am Montag mit. Das Unternehmen wies allerdings einen Bericht des ZDF-Magazins "Frontal 21" zurück, wonach Rewe und Penny Mitarbeiter flächendeckend überwacht hätten.

Bei den Fällen in den Jahren 2009 und 2010 sei die Überwachung "eigenmächtig und ohne Anweisung von Vorgesetzten sowie ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrates" veranlasst worden, erklärte Rewe. Die Vergehen seien Ende 2010 von der Konzernrevision aufgedeckt worden. Von der verantwortlichen Mitarbeiterin habe sich der Supermarkt-Konzern anschließend getrennt. Auch die Geschäftsbeziehungen mit der beauftragten Detektei seien umgehend beendet worden.

Laut "Frontal 21" haben Detektive die Beschäftigten verfolgt

"Frontal 21" berichtet in seiner Sendung am Dienstag, Rewe und Penny hätten Mitarbeiter umfassend und flächendeckend überwacht. Die Beschäftigten seien nicht nur ohne ihr Wissen wochenlang von Kameras in den Filialen gefilmt, sondern teils auch von Detektiven in ihrem Privatleben verfolgt worden. Die Detektive observierten die Mitarbeiter demnach zuhause und durchsuchten sogar teils sogar öffentlich zugängliche Keller.

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Rewe erklärte, Verstöße habe es nur in den beschriebenen "Einzelfällen" gegeben, eine flächendeckende oder unbegründete Überwachung habe nicht stattgefunden. Observationen von Mitarbeitern und Dienstleistern in deren privaten Umfeld würden "nicht beauftragt, nicht gedeckt und nicht billigend in Kauf genommen", sagte ein Rewe-Sprecher.

Videoüberwachung nur bei konkreten Verdacht zulässig

"Jeder Einsatz der verdeckten Videoüberwachung ist gesetzeskonform, dient immer und ausschließlich der Aufklärung von Straftaten, ist nur bei einem konkreten Verdacht zeitlich befristet zulässig und bedarf der Zustimmung des Betriebsrats", erklärte der Konzern. Der Sprecher wies auch den Vorwurf von "Frontal 21" zurück, anstatt einzelner verdächtiger Mitarbeiter seien ganze Filialen mit ihrem gesamten Personal überwacht worden.

Die Discounterkette Lidl war 2008 wegen der Bespitzelung von Mitarbeitern in die Kritik geraten. So wurden in mehreren hundert Supermärkten der Kette die Mitarbeiter von Detektiven überwacht.

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Auch die Bahn und die Telekom gestanden die umfangreiche Überwachung von Mitarbeitern ein. Die Bundesregierung stellte in Folge der Skandale einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz vor. Das Vorhaben scheiterte aber an umfassender Kritik, unter anderem von Datenschützern und Gewerkschaften. (afp/dpa)