Essen. . Der Billigstrom-Anbieter Flexstrom hat am Freitag Insolvenz angemeldet. Betroffen sind gut 500.000 Kunden. Nach Teldafax ist es die zweite Pleite eines Strom-Discounters in Deutschland. Wer bei Flexstrom die Stromrechnung im Voraus bezahlt hat, muss nun um sein Geld fürchten.
Nachdem der Billigstrom-Anbieter Teldafax vor zwei Jahren pleitegegangen ist, hat es nun den nächsten Strom-Discounter in Deutschland erwischt: Freitag meldete das Berliner Unternehmen Flexstrom Insolvenz an. Auch die Töchter Optimal-Grün und Löwenzahn Energie seien zahlungsunfähig, teilte Flexstrom mit. Flex-Gas werde dagegen von einem Investor weitergeführt. Was aus dem Geld der Kunden wird, die ihren Strom bis zu einem Jahr im Voraus bezahlt haben, ist unklar. Laut Verbraucherschützern müssen sie oft das Geld wohl abschreiben.
Nach Flexstrom-Angaben sind vor allem die „schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Kunden“ sowie „rechtswidrige Forderungen“ von Lieferanten und Netzbetreibern schuld an der Pleite. Zudem habe das 2003 gegründete Unternehmen wegen des harten Winters mehr Energie einkaufen müssen – und dafür Millionen vorgestreckt, weil die Kunden weiter ihre normalen Abschläge entrichtet hätten.
Zahlungsrückstände in Höhe von 100 Millionen Euro
Als Grund für die Zahlungsrückstände der Kunden in Höhe von 100 Millionen Euro führte Flexstrom „schädigende“ Medienberichte über finanzielle Probleme des Unternehmens an. Dies habe die Kunden „verunsichert“. Ärger hatte Flexstrom auch mit Lieferanten und Netzbetreibern, die Vorkasse von dem Versorger forderten. So hatten etwa die Stadtwerke Wuppertal Flexstrom den Netz-Zugang entzogen und dafür ausbleibende Zahlungen angeführt.
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Trotz der Insolvenz müssen die gut 500 000 Flexstrom-Kunden keinen Stromausfall befürchten. „Der Strom fließt weiter“, sagt Jürgen Schröder, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Denn Flexstrom habe nicht angekündigt, die Stromlieferungen einzustellen. Nun müsse ein Insolvenzverwalter klären, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Schröder: „Die Kunden haben daher auch kein Sonderkündigungsrecht.“ Das gebe es erst bei einem Lieferstopp.
Auch wenn dieser Fall eintritt, sitzt niemand im Dunkeln: Dann rutschen die Haushalte in die Ersatzversorgung des örtlichen Anbieters und nach drei Monaten in die Grundversorgung. Oft handelt es sich dabei um Stadtwerke, deren Tarife höher sein können. Verbraucher sollten sich dann gegebenenfalls nach günstigeren Alternativen umschauen, sagt Schröder.
Verbraucher müssen Risiko bei Vorkasse genau abwägen
Bei künftigen Zahlungen an Flexstrom rät der Experte zur Vorsicht. „Kunden sollten nicht mehr als einen monatlichen Abschlag leisten.“ Bei einer Jahresrechnung sollten sie den Betrag anteilig auf einen Monat kürzen, müssten dies aber dem Versorger schriftlich mit Verweis auf die Insolvenz und unsicherer Lieferungen mitteilen. Die Zahlungen ganz einstellen dürften Verbraucher aber nicht.
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Wer seine Jahresrechnung innerhalb der vergangenen acht Wochen per Einzugsermächtigung getätigt habe, sollte laut Schröder das Geld nun über die Bank zurückzufordern. Wer das Geld dagegen überwiesen habe oder auf Gutschriften warte, guckt wohl in die Röhre. Denn bei einer Insolvenz werden zunächst die Forderungen von Gläubigern wie Lieferanten erfüllt.
Verbraucher sollten daher laut Experten bei Stromverträgen mit Vorkasse vorsichtig sein und ein mögliches Risiko abwägen. Zudem sollten sie bei Verträgen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr sowie bei Kautionen auf der Hut sein. Auch Bonuszahlungen sollten nicht für einen Anbieterwechsel ausschlaggebend sein.