Düsseldorf. . Fast ein Jahr ist vergangen seit die rot-grüne Landesregierung vollmundig ankündigte, dem Neuwarenverkauf auf Trödelmärkten an Sonntagen einen Riegel vorzuschieben. Wahrgemacht hat sie ihre Ankündigung noch immer nicht. Handelsverband und CDU machen aber weiterhin Druck.

Vor der Landtagswahl im Mai 2012 kündigten SPD und Grüne vollmundig an, dem vom Einzelhandel kritisierten Neuwarenverkauf auf Trödelmärkten am Sonntag einen Riegel vorzuschieben. Passiert ist nach fast einem Jahr bis auf Prüfungen nichts.

Der Handel sorgt dafür, dass das Thema auf der Agenda bleibt. „Niemand kann sich das erklären. Die Landesregierung schränkt die Sonntagsöffnungszeiten ein, gestattet aber den Neuwarenverkauf auf Trödelmärkten an zwölf Monaten im Jahr“, sagt Marc-André Heistermann, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands Ruhr für Essen, Mülheim und Oberhausen.

„Überbordener Verkauf“

Als NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin in dieser Woche beim Jahresempfang der Einzelhandelsverbände auftrat, bekam er für seine Ankündigung viel Applaus, dem „überbordenden Verkauf von Neuwaren auf sonntäglichen Trödelmärkten Einhalt zu gebieten“. Erstmals zeigte der SPD-Politiker auch einen Weg auf: NRW ziehe in Betracht, sich am rheinland-pfälzischen Entwurf für ein Marktgesetz zu orientieren. Mainz will die Zahl der Termine begrenzen, um das Gebot der Sonntagsruhe und die große Beliebtheit von Trödelmärkten in Einklang bringen.

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Laut Wirtschaftsministerium gibt es in NRW jährlich rund 3480 Trödelmärkte an Sonntagen. Bundesweit bringen es diese Märkte nach Schätzungen des Handelsverbands auf einen Umsatz von zwei Milliarden Euro. In einem Sachstandsbericht, den das NRW-Wirtschaftsministerium Ende Februar dem Wirtschaftsausschuss vorlegte, gibt es allerdings keine Zahlen über das durchschnittliche Neuwarenangebot auf Flohmärkten. Dieses werde von den Ordnungsbehörden nicht erfasst, heißt es.

Mangelnde Hygiene und Plagiate

Nach Angaben des Verbands deutscher Marktgestalter verkaufen die fliegenden Händler in erster Linie Restposten. Die CDU-Mittelstandsvereinigung lehnt sich noch etwas weiter aus dem Fenster: „Von Textilien über Elektronik und Schreibwaren bis hin zu Lebensmitteln, originalverpackt und etikettiert, wird auf diesen Märkten alles angeboten“, sagt Jörg Hamel, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Handel. „Hygienevorschriften, Verbraucherschutzregeln, arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Ladenöffnungszeiten – dies alles spielt bei diesen Billig-Märkten unter freiem Himmel oftmals keine Rolle oder wird nicht kontrolliert. Die Kommunen sind häufig überfordert, sonntags hier zu kontrollieren oder Präsenz zu zeigen. Hier werden auch Plagiate gehandelt.“

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Die Landesregierung tut sich aber schwer einzugreifen. „Die Möglichkeiten sind derzeit begrenzt“, heißt es. Eine Abfrage habe ergeben, dass es auch in anderen Bundesländern „bisher keine landesrechtlichen Regelungen auf dem Gebiet des Gewerberechts, die eine Einschränkung des Neuwarenverkaufs auf sonntäglichen Trödelmärkten ermöglichen“.

Marktgesetz aus Rheinland-Pfalz

Das Wirtschaftsministerium sieht sich in der Zwickmühle, beliebte Traditions-, Trödel- und Weihnachtsmärkte gegen kommerzielle Formen abzugrenzen. „Das ist nicht einfach zu klären“, so eine Sprecherin. Die zuständigen Fachabteilungen suchten nach Lösungswegen. Handelsverband und CDU jedenfalls fordern die Landesregierung auf, einfach die Regelung aus Rheinland-Pfalz zu übernehmen und die Verkaufstermine an Sonntagen zu begrenzen. Einzelhandelsverbands-Geschäftsführer Heistermann: „Was der Minister in dem Zwischenbericht ausführt, kann man so jedenfalls nicht stehen lassen.“