Berlin. . Nach Protesten wird das Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz vertagt . Ursprünglich sollte es Ende Januar vom Parlament beschlossen werden. Kritiker warnen vor einer Bespitzelung am Arbeitsplatz, die Koalition verspricht dagegen Rechtssicherheit.
Bei der Frage, ob Mitarbeiter am Arbeitsplatz per Video überwacht werden dürfen, gibt es jede Menge Aufregung. Das Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz wurde nach Protesten vertagt – Kritiker warnen vor Bespitzelung. Hier die wichtigsten Fakten.
Warum steht die Datenschutz-Reform wieder auf der Kippe?
Nach Protest von Gewerkschaften und Datenschützern hat die Koalition die Schlussberatungen im Bundestags-Innenausschuss diese Woche verschoben. Eigentlich sollte das Gesetz Ende Januar vom Parlament beschlossen werden. Die Fraktionsspitzen von Union und FDP prüfen jetzt, ob das Vorhaben trotz der Kritik weiter verfolgt wird. „Es steht im Raum, dass das Gesetz gar nicht mehr kommt“, hieß es gestern in Regierungskreisen.
Was ist der Anlass für das Gesetz?
Bisher bestehen kaum Regeln zum Arbeitnehmerdatenschutz. Außerdem gab es jüngst eine Reihe von Bespitzelungsskandalen. Die Telekom etwa spähte Telefonkontakte ihrer Spitzenleute aus. Lidl kontrollierte mit versteckten Kameras Angestellte, sammelte Informationen über ihre Krankheiten.
Die Koalition will Arbeitnehmern die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz verbieten. In Toiletten, Duschen, Umkleiden oder Schlafräumen soll es grundsätzlich keine Kameras geben. Aber: Im Gegenzug würde die offene Videoüberwachung erweitert, was jetzt Anlass für den heftigen Protest ist. Die Überwachung wäre unter bestimmten Bedingungen möglich, wenn die Mitarbeiter davon wissen – als Info reichte aber ein Hinweis auf dem Betriebsgelände. Dagegen könnte geheim bleiben, wo genau und wie kontrolliert wird.
Darf der Chef Telefonate mithören?
In Callcentern ja. Dort müssten die Arbeitgeber allgemein ankündigen, dass sie Anrufe abhören, wenn der Kunde zustimmt. Arbeitsrechtler befürchten, dass auf diesem Wege die Dauerkontrolle von Gesprächen möglich wäre, ohne dass es der Arbeitnehmer bemerkt.
Was ist bei Einstellungen geplant?
Der Gesetzentwurf stellt klar, dass Arbeitgeber ohne Ankündigung auf öffentliche Daten über einen Bewerber zugreifen dürfen. Etwa über die Google-Suche. Allerdings sind Daten aus sozialen Netzwerken tabu, wenn sie nicht allgemein zugänglich sind. Der Arbeitgeber darf sich also nicht als „Freund“ in geschlossenen Bereichen bei Facebook, Xing und Co. umsehen. Außerdem kann ein Arbeitgeber den Bewerber künftig nach laufenden Ermittlungsverfahren oder Vorstrafen fragen, wenn es für den Job relevant ist.
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Welche Regeln gibt es zur Bekämpfung von Straftaten?
Arbeitgeber dürfen nicht ohne weiteres Mitarbeiterdaten durchleuchten. Dazu müssen sie Anhaltspunkte für eine Straftat haben.
Wie sind die Reaktionen auf den Gesetzentwurf?
Die Koalition verspricht mehr Rechtssicherheit. Doch von vielen Seiten hagelt es Kritik. Der DGB sieht einen „Anschlag auf Arbeitnehmerrechte“ und einen „Überwachungsdruck“ – etwa durch die zunehmende Videokontrolle. SPD und Grüne wollen die Pläne im Bundesrat kippen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt vor Verschlechterungen für die Beschäftigten.
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