München. Die Bundesregierung will die großen deutschen Banken offenbar dazu zwingen, mithilfe eines „Testaments“‘ Vorkehrungen für den Fall einer wirtschaftlichen Schieflage zu treffen. Ein Gesetzantrag dazu wird nach einem Medienbericht im Finanzministerium vorbereitet und soll im Dezember beschlossen werden.

Die Bundesregierung will die deutschen Großbanken einem Zeitungsbericht zufolge dazu verpflichten, in einem „Testament“ Pläne für den Krisenfall auszuarbeiten. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Samstag berichtete, bereitet das Finanzministerium dazu derzeit einen Gesetzesantrag vor, der spätestens Anfang kommenden Jahres vom Kabinett beschlossen werden soll. Ziel sei, dass Banken im Krisenfall zügig saniert oder geschlossen werden könnten und nicht mehr vom Steuerzahler aufgefangen werden müssten.

Nach Angaben der Europäischen Kommission mussten die EU-Staaten zwischen 2008 und 2010 etwa 1,6 Billionen Euro bereitstellen, um Geldhäuser vor dem Zusammenbruch zu retten. Die Gruppe der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) beschloss deshalb in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen: So müssen Geldhäuser künftig deutlich mehr Eigenkapital vorhalten, um Verluste abzufedern, und ein „Testament“ ausarbeiten, das einen Sanierungs- und einen Abwicklungsplan umfasst.

Gesetz soll offenbar noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten

Laut „Süddeutscher Zeitung“ müssen nach den Plänen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) alle großen Geldhäuser Deutschlands einen Sanierungsplan erarbeiten und der Aufsichtsbehörde BaFin zur Genehmigung vorlegen. Aus ihm müsse detailliert hervorgehen, wie die einzelnen Bereiche der Bank in- und extern vernetzt seien, welche von ihnen systemrelevant seien und welche nicht, welche Risiken jede einzelne Abteilung und Tochtergesellschaft trage und wie der Vorstand im Notfall an zusätzliches Kapital kommen wolle.

Die BaFin kann dem Bericht zufolge jederzeit Änderungen am Plan verlangen. Das Aufsichtsamt selbst solle zudem für jedes Institut einen Abwicklungsplan erstellen. Dieser müsse für den Fall der Zahlungsunfähigkeit aufzeigen, welche Bereiche für das Funktionieren der Finanzmärkte und der Volkswirtschaft insgesamt so bedeutend seien, dass sie ausgegliedert und fortgeführt werden müssten. Zudem werde unter anderem festgelegt, wie die Kundeneinlagen gesichert und wie die Schließung oder Teilschließung der Bank ohne Steuermittel finanziert werden könnten.

Das Gesetz soll laut „Süddeutscher Zeitung“ noch vor der Bundestagswahl 2013 in Kraft treten. Von dem Vorhaben dürften etwa zehn Institute betroffen sein, darunter die Deutsche Bank, die Commerzbank, die DZ Bank und einige Landesbanken. (afp/dapd)