Brüssel. Der Vorschlag zur Frauenquote der EU-Kommissarin Viviane Reding hätte zum Beispiel auch Auswirkungen auf den börsennotierten BVB. In seinen Aufsichtsrat müssten Frauen einziehen, wenn der Verein Strafen vermeiden will. Deutschland ist dagegen.

Die EU-Kommission hat eine bindende Frauenquote auf den Weg gebracht: Bis 2020 müssen zwei von fünf Aufsichtsratsposten börsennotierter Unternehmen weiblich besetzt sein. So steht es im Gesetzentwurf von Justizkommissarin Viviane Reding, den die Kommission am Mittoch nach hartem internen Ringen beschloss.

Jetzt müssen die Mitgliedsstaaten dem Vorhaben noch zustimmen. Ein „Ja“ aus Deutschland ist fraglich. „Ich werde mich weiter im Interesse unseres Landes gegen unnötige Vorgaben aus Brüssel wehren“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU). Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte im Interview mit der WAZ Mediengruppe Kritik: „Das Ziel Frauen zu fördern, ist wunderbar, die Richtlinie wird Frauen aber mehr schaden als nutzen.“ Sie plädiere für eine stärkere Anerkennung der Leistung von Frauen in allen Bereichen der Unternehmen: „Dann kommen sie auch in Aufsichtsräte und Vorstände. Das ist ein Prozess, der schon gut in Gang gekommen ist. Der Vorschlag aus Brüssel wird ihn nicht beschleunigen, sondern im Gegenteil nur dazu führen, dass sich Gerichte mit vielen Bewerbungen beschäftigen müssen.“

Muss sich Borussia Dortmund Frauen öffnen?

Wenn es hart auf hart kommt, muss sich Borussia Dortmund bald hochqualifizierten Frauen öffnen. Das hätte der einzige deutsche Fußballclub, der an der Börse notiert ist, der EU-Kommission zu verdanken. Genauer gesagt: Dem Bestreben von EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

Die umtriebige Luxemburgerin präsentierte am Mittwoch ihren seit langem erwarteten EU-Gesetzesentwurf für eine Frauenquote in Aufsichtsräten. Bis 2020 sollen große börsennotierte Unternehmen in Europa den Frauenanteil in ihren Kontrollgremien von derzeit 15 auf mindestens 40 Prozent steigern. Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist – zum Beispiel die Deutsche Bahn – , müssen diese Zielvorgabe bereits 2018 erfüllen.

Deutschland lehnt ab

Die Staaten und das EU-Parlament müssen das Gesetz allerdings noch billigen. Deutschland und neun weitere Staaten lehnen es ab.

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Borussia Dortmund muss sich auf Aufsichtsrätinnen einstellen, weil der Fußballclub zu den etwa 5000 börsennotierten Unternehmen in Europa gehört, für die der EU-Gesetzesentwurf gilt. Eine Ausnahme soll es nur für kleine und mittlere börsennotierte Betriebe geben – also Unternehmen, die höchstens 250 Mitarbeiter haben und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr erzielen. Verfehlen die Borussen oder ein anderes Unternehmen die Frauenquote, drohen nicht sofort Strafen. Das gehe aus rechtlichen Gründen nicht, erklären EU-Beamte.

Männer wählen vor allem Männer aus

Trotzdem müssen Unternehmen mit Strafen rechnen, falls sie gegen das EU-Gesetz verstoßen. Diese Strafen sollen allerdings die Staaten festlegen. Die EU-Kommission schlägt ihnen Geldbußen vor. Möglich sei bei Gesetzesverstößen auch, die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds für nichtig zu erklären.

Die EU-Kommission betont, dass ihr Gesetzesentwurf trotzdem genug Druck auf die männlich dominierte Wirtschaftswelt mache. Schließlich sollen die Auswahl-Verfahren für die Spitzenpositionen verbessert werden.

Bisher seien die Auswahl-Verfahren zu undurchsichtig, kritisieren die EU-Experten. Männer wählten vor allem Männer aus. Das ist nicht wirklich im Einklang mit dem Ziel der Europäer, gleiche Chancen für Männer und Frauen zu schaffen. Zudem verweist die EU-Kommission auf diverse Studien, dass ein ausgewogener Geschlechtermix in Führungsgremien die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens beflügeln könne. Daher sei der EU-Gesetzesvorschlag ein „wichtiger Durchbruch“, findet EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn.