Hamm. Krankenkassen dürfen bei Gewinnspielen keine persönlichen Daten von Minderjährigen zur Kundenwerbung sammeln. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Eine Krankenkasse hatte auf einer Job-Messe ein Gewinnspiel angeboten und Teilnehmer-Daten gespeichert.

Krankenkassen dürfen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Gewinnspielen keine persönlichen Daten von Minderjährigen ab 15 Jahren zur Kundenwerbung sammeln. Eine solche Datenerhebung sei unzulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass Minderjährige ab dem 15. Lebensjahr grundsätzlich die nötige Reife hätten, um die Tragweite der Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung und Datenverwendung zu Werbezwecken abzuschätzen.

Krankenkasse hatte Daten über ein Gewinnspiel gesammelt

Im vorliegenden Fall hatte eine Krankenkasse auf einer Job-Messe Gewinnspiele für Minderjährige angeboten. Auf den Teilnehmerkarten hatte sie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten abgefragt und eine Unterschrift der Teilnehmer vorgesehen, die nur bei unter 15-Jährigen vom Erziehungsberechtigten geleistet werden sollte.

Mit einer ebenfalls auf der Karte abgedruckten Erklärung willigten die Teilnehmer in eine Speicherung und Nutzung der abgefragten Daten ein, um über die Leistungen der Krankenkasse informiert und beraten zu werden.

Verbraucherzentrale hatte über Daten-Erhebung geklagt

Die Kasse hatte die Werbung unter anderem deshalb als zulässig betrachtet, weil bereits 15-jährige Minderjährige ihre Krankenkasse selbst wählen dürfen. Dem widersprach nun der Zivilsenat des Hammer Gerichts und gab damit in zweiter Instanz der Klage einer Verbraucherzentrale statt.

Zudem treffe ein Jugendlicher beim Ausfüllen einer Gewinnkarte auf einer Messe eine kurzfristige Entscheidung über die Daten-Preisgabe. Das sei mit der Situation bei der Wahl einer Krankenkasse nicht zu vergleichen. Der Reiz, etwas zu gewinnen, überwiege das konsequente Nachdenken über die Preisgabe der Daten. (afp/dapd)