Hamburg. Versicherte sollen Auskunft zu ihrer Erkrankung und ihrer persönlichen Situation geben, sobald sie Krankengeld beziehen. Das ist bei zahlreichen Krankenkassen Praxis. Kritik daran äußert der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar: Datenschutzmechanismen würden so ausgehebelt, sagt er. Es gebe bereits Beschwerden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das Verfahren zahlreicher Krankenkassen kritisiert, Versicherte umfassend zu ihrer Erkrankung und ihrer persönlichen Situation zu befragen, sobald diese Krankengeld beziehen. Schaar äußerte am Dienstag im Radioprogramm NDR Info starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

Seine Kritik richtet sich gegen sogenannte Selbstauskunftsbögen, die regelmäßig an Versicherte verschickt werden, die arbeitsunfähig geschrieben wurden: "Da wird bewusst versucht, die Datenschutzmechanismen, die wir haben, auszuhebeln. Wir haben eine Reihe von Beschwerden vorliegen, die sich gegen verschiedene Kassen richten", sagte Schaar.

Seine Behörde untersuche derzeit Fälle, in denen Patienten beispielsweise nach ihrem familiären Umfeld, der Dosierung von Medikamenten, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitgeber befragt wurden. Einigen Versicherten wurde dabei gedroht, die Zahlung des Krankengeldes einzustellen, wenn sie den Fragebogen nicht ausgefüllt zurückschicken. (dapd)