Mainz/Brüssel. Die Zukunft des Nürburgrings bleibt ungewiss. Die EU-Kommission wies einen Zeitungsbericht zurück, demzufolge sie bereits gegen Beihilfen für die von der Pleite bedrohte landeseigene Gesellschaft entschieden habe. Bei einem Verbot aus Brüssel droht der Rennstrecke das Aus.
Am Nürburgring geht das Zittern weiter: Die EU-Kommission hat noch nicht über die beantragte Rettungsbeihilfe für die landeseigene Rennstrecke in Rheinland-Pfalz entschieden. Das Prüfverfahren laufe noch, sagte eine Kommissionssprecherin am Dienstag auf dapd-Anfrage in Brüssel. Wann die Entscheidung getroffen werde, stehe noch nicht fest. Derweil lässt die Kritik an der rot-grünen Landesregierung wegen des Nürburgrings nicht nach.
Die "Rhein-Zeitung" hatte berichtet, dass die EU-Kommission die Finanzspritze des Landes für die Tochtergesellschaft verboten habe, die Rennstrecke pleite sei und mit großem Verlust für den Steuerzahler verkauft werden müsse. Das Blatt berief sich dabei auf "gut informierte Kreise". So stufe die EU die von der Landesregierung beantragten Gelder als unzulässige Beihilfe ein.
Rheinland-Pfalz will 13 Millionen Euro Rettungsbeihilfe zahlen
Die Landesregierung bestätigte den Bericht ebenfalls nicht: "Uns liegen diese Informationen aus Brüssel nicht vor", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums auf Anfrage. Auch aus der Mainzer Staatskanzlei war kein neuer Sachstand zu erfahren. Es gebe in dem EU-Verfahren keine neuen Erkenntnisse, betonte ein Sprecher. Mainz stehe mit der EU aber in engem Kontakt.
Im Mai hatte die Landesregierung eine Rettungsbeihilfe von 13 Millionen Euro bei der Kommission in Brüssel zur Genehmigung vorgelegt. Hintergrund ist, dass die Besitzgesellschaft der Rennstrecke, die Nürburgring GmbH, aufgrund ausbleibender Pachtzahlungen durch die mittlerweile gekündigten privaten Betreiber ihre Zinsen für den 330-Millionen-Euro-Kredit der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB) nicht mehr zahlen kann.
Flossen 524 Millionen Euro Beihilfe unerlaubt?
Parallel prüft Brüssel den Verdacht, dass 524 Millionen Euro staatliche Beihilfe unerlaubt an die Rennstrecke geflossen sind. Auch dieses Verfahren ist nach Angaben der Kommissionssprecherin noch nicht abgeschlossen.
Der "Rhein-Zeitung" hatte gemeldet, dass die weitgehende Landestochter Insolvenz beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler beantragen muss und ein Insolvenzverwalter die Geschäfte übernimmt. Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte sich stets prinzipiell zu den staatlichen Investitionen in der Eifel als strukturpolitische Maßnahme bekannt. Laut Zeitungsbericht ist die Nürburgring GmbH mit 413 Millionen Euro verschuldet. Dazu zählen neben dem Kredit noch 83 Millionen Gesellschafterdarlehen. Müsste die Rennstrecke mit angrenzenden Immobilien verkauft werden, könnten dem Steuerzahlen Kosten in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro entstehen.
FDP fordert Rücktritt von Ministerpräsident Beck
Heftige Kritik kam auf dieser Grundlage erneut von der Opposition: Die rheinland-pfälzische FDP forderte Becks Rücktritt. Er müsse für sein Scheitern die politische Verantwortung übernehmen, sagte FDP-Landeschef Volker Wissing. Das Vermächtnis des dienstältesten Ministerpräsidenten in Deutschland sei "ein gigantischer Schuldenberg", betonte der Liberale.
Die CDU warf Beck, Innenminister Roger Lewentz (SPD) und dem früheren Wirtschaftsminister und heutigen Chef der SPD-Landtagsfraktion, Hendrik Hering, Täuschung vor. "Es ist unverschämt, wie eine Regierung hier selbstherrlich ihr Ding durchziehen will und das Parlament ignoriert", sagte die Vorsitzende der CDU-Fraktion, Julia Klöckner. Die Landesregierung habe einen enormen Vermögensschaden für das Land und seine Bürger erzeugt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat bei dem Projekt "Nürburgring 2009" versucht, die defizitäre Rennstrecke mit Ferienhäusern, Hotels, Kneipen und einem Freizeitpark aufzuwerten. Ursprünglich sollte das Vorhaben von privaten Investoren finanziert werden. Das scheiterte aber wegen ungedeckter Schecks und der damalige Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) musste vor fast genau drei Jahren zurücktreten. (dapd)