Essen. .

Dem Energiekonzern RWE drohen Nachzahlungen an Betriebsrentner von über 100 Millionen Euro. Über hundert Rentner haben erfolgreich gegen eine Verkürzung ihrer Altersbezüge geklagt. Nun entscheidet das Bundesarbeitsgericht.

Wie die WAZ aus dem Konzern erfuhr, haben über hundert Rentner erfolgreich gegen eine Verkürzung ihrer Altersbezüge geklagt. Nun steht noch eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt aus. Sollte auch diese im Sinne der ehemaligen RWE-Mitarbeiter fallen, müsste der Energiekonzern tausenden Betriebsrentnern Summen zwischen 30 und 300 Euro im Monat zurückerstatten. Und das für einen Zeitraum über mehrere Jahre. Insgesamt könnte damit eine Belastung auf den Konzern von über 100 Millionen. Euro zukommen, hieß es. RWE selbst wollte nichts zu dem „laufenden Verfahren“ sagen.

Der Streit um die Betriebsrenten zieht sich bereits seit einigen Jahren hin. Es geht vor allem um die Berechnungsgrundlage für die Zahlungen des Konzerns an seine ehemaligen Mitarbeiter im Rahmen der so genannten 51er-Regelung. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Programm zur Frühverrentung, mit dessen Hilfe über 7500 RWE-Mitarbeiter in den Vorruhestand geschickt worden sind. Es war eines der wichtigsten Instrumente zum friedlichen Personalabbau beim Energiekonzern seit 2000. Nach den gültigen Vorgaben aus der 51er-Regelung hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf 75 Prozent seines letzten Gehaltes als Betriebsrente. Von diesem Geld durfte RWE die Hälfte der gesetzlichen Rente abziehen, die der Ruheständler aus der Rentenkasse bekommt, sobald er die entsprechende Altersgrenze erreicht.

Lücke zwischen tatsächlicher und berechneter Rente

Und genau da beginnt der Streit. Wie aus Urteilen des Landesarbeitsgericht Köln hervorgeht, hat RWE für seine Frühpensionäre einfach angenommen, sie hätten bis zum Alter von 65 gearbeitet, obwohl sie wesentlich kürzer beschäftigt waren. Und die entsprechend hohe Rente zur Hälfte von der Betriebsrente abgezogen.

Völlig unberücksichtigt blieb dabei, dass die Frührentner harte Abschläge auf ihre gesetzliche Rente hinnehmen müssen. Denn wer früher in Rente geht, bekommt nicht den vollen Pensionssatz. Im Fall der RWE-Frührentner macht das in der Regel rund 18 Prozent aus, die fehlen. Die Lücke zwischen der tatsächlichen und der nur berechneten 65-Rente geht vollständig zu Lasten der RWE-Mitarbeiter.

Die Kanzlei Erasmi und Stepper aus Köln vertritt mehrere Dutzend RWE-Pensionäre. Anwalt Manfred Erasmi greift vor allem die lange Verfahrensdauer an: „Jedes Jahr verjähren Ansprüche, wenn die Früh-Rentner sich nicht um ihre Forderungen kümmern.“ Man merke, dass es für den Konzern um „viel Geld“ gehe. Ein Verhandlungstermin beim Bundesarbeitsgericht ist noch nicht anberaumt.