Berlin/Bonn. Die Wasserpreise in Berlin müssen sofort deutlich abgesenkt werden. Das verfügte das Bundeskartellamt am Dienstag, nachdem die Wasserpreise in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen waren. Auch für andere Bundesländer könnte dieser Beschluss Signalwirkung haben.
Im Verfahren um missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise hat das Bundeskartellamt jetzt endgültig die sofortige Senkung der Berliner Wasserpreise angeordnet. Eine entsprechende Verfügung erließ die Behörde am Dienstag gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB). Damit müssen die Erlöse von 2012 bis 2015 um insgesamt etwa 254 Millionen Euro reduziert werden. Allerdings kann das Unternehmen dagegen klagen.
Mit dem Beschluss ordnete das Kartellamt an, dass die sogenannten abgabenbereinigten Erlöse aus der Versorgung mit Trinkwasser für 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent und für 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17 Prozent gesenkt werden müssen. Dies solle den Wasserkunden "unmittelbar zugute kommen", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Um das möglichst schnell umzusetzen, sei die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet worden.
Preissenkungen in anderen Bundesländern könnten folgen
Experten gehen davon aus, dass dieser Beschluss weitere Preissenkungen im Bundesgebiet nach sich ziehen könnte. "Bei den Kartellbehörden laufen derzeit eine Vielzahl von Verfahren. Die Wasserpreise werden verstärkt geprüft", sagte Bundeskartellamt-Sprecher Kay Weidner "Bild.de". Der Wasserexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), Otmar Lell, sagte dem Onlineportal: "In Hessen und Berlin gab es bereits erfreuliche Entscheidungen für die Verbraucher. Aus den laufenden Verfahren sind weiteren Preissenkungen zu erwarten."
Gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes können die Berliner Wasserbetriebe jetzt einstweiligen Rechtsschutz beantragen und gegen die Verfügung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Die Wasserbetriebe hatten für diesen Fall bereits im Vorfeld rechtliche Schritte in Aussicht gestellt.
Preissenkung mit Schlussrechnung des Folgejahres
Die Absenkung der Preise soll laut Kartellbehörde jeweils mit der Jahresschlussrechnung für die Verbraucher bis zum 31. Dezember des Folgejahres umgesetzt werden. Für 2012 wäre das spätestens bis Ende 2013. Die Preissenkung bezieht sich den Angaben zufolge auf die Netto-Erlöse pro Absatz, das heißt "auf die Durchschnittspreise pro Kubikmeter über alle Tarife hinweg".
Berlin hatte die ehemals landeseigenen Wasserbetriebe 1999 teilprivatisiert. Die Konzerne RWE und Veolia erwarben zusammen 49,9 Prozent der Anteile, Mehrheitseigner blieb das Land. Der Teilverkauf wird heute jedoch auch von früheren Befürwortern kritisch gesehen, nachdem die Wasserpreise in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen waren.
Möglicherweise auch Rückerstattung für die Jahre 2009 bis 2011
Erstmals wurden die Wasserbetriebe Ende 2011 wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise vom Bundeskartellamt abgemahnt, das sie mit denen anderer Unternehmen aus Hamburg oder München verglichen hatte. Ende März dieses Jahres folgte dann zum zweiten Mal eine Abmahnung.
Das damalige Volumen der Absenkung von 292 Millionen Euro fällt nun um 38 Millionen Euro geringer aus. Die Wasserbetriebe hätten in ihrer Stellungnahme geltend gemacht, dass sie bisher ihre Personalkosten "erheblich zu gering" angesetzt hätten, hieß es. Das Kartellamt habe die Berechnung auf der Basis der neu vorgelegten Daten vorgenommen.
Darüber hinaus behielten sich die Wettbewerbshüter vor, auch eine Rückerstattung missbräuchlich bezahlter Wasserpreise für die Jahre 2009 bis 2011 anzuordnen, sagte Mundt weiter. Das Ergebnis des Verfahrens mache deutlich, "wie wichtig eine konsequente Kontrolle der Kartellbehörden in der Wasserversorgung ist". (dapd)