Berlin. . Wegen unzulässiger Niedriglöhne haben bis dato mehr als 700 Zeitarbeitsfirmen mehrere Millionen Euro Sozialversicherungs-Beiträge nachgezahlt. Grund war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2010. Die Firmen hatten Tarifverträge mit einer Gewerkschaft geschlossen, die nicht “tariffähig“ war.
Über 700 Zeitarbeitsfirmen mussten bisher wegen unzulässiger Niedriglöhne nachträglich Beiträge an die Sozialversicherungen in Höhe von fast 50 Millionen Euro abführen. Diese Zahlen gab am Dienstag die Rentenversicherung Bund bekannt, die das Geld im Rahmen von Betriebsprüfungen eintreibt. Die betroffenen Zeitarbeitsfirmen hatten Arbeitnehmer auf der Grundlage von Tarifverträgen der christlichen Gewerkschaft CGZP beschäftigt, die im Dezember 2010 vom Bundesarbeitsgericht faktisch für ungültig erklärt worden waren. In drei weiteren nun veröffentlichten Entscheidungen stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass die Tarifgemeinschaft CGZP seit ihrer Gründung im Dezember 2002 "nie tariffähig" gewesen sei. Dies sei nun rechtskräftig. (Az 1ABN27/12, 1AZB58/11, 1AZB67/11)
Da die Tarifverträge ungültig waren, fehlte den Firmen die Voraussetzung, um von der Vorschrift der gleichen Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaften abweichen zu dürfen. Die damaligen Beschäftigten könnten daher höhere Löhne einklagen. Die Sozialkassen können Beiträge auf die höheren Löhne bis einschließlich Dezember 2005 bei den Firmen nachfordern. Ältere Ansprüche sind verjährt.
Rückforderungen niedriger als erwartet
Seit Anfang vorigen Jahres geht die Rentenversicherung den Nachforderungen nach. Betroffen sind nach ihren Angaben 3125 Arbeitgeber. Bei 1250 Firmen sei die Betriebsprüfung bereits abgeschlossen. Bis Ende April dieses Jahres seien bei 739 Firmen Beiträge in Höhe von 47 Millionen Euro nachgefordert worden.
Die nachträglichen Einnahmen der Sozialkassen bleiben weit unter den ursprünglichen Schätzungen von Gewerkschaften und Wissenschaftlern, die sich auf bis zu zwei Milliarden Euro belaufen hatten. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte am Jahresanfang die Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels zurückgewiesen, auf die Nachforderungen zu verzichten. Betriebe, die durch die Nachzahlungen in Schwierigkeiten geraten, können einen Aufschub beantragen. (rtr)